Urteil vom Verwaltungsgericht Köln - 7 K 7846/10

Tenor

Soweit die Klägerin die Klage zurückgenommen hat, wird das Verfahren eingestellt.

Im Übrigen wird festgestellt, dass der Bescheid des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte vom 09.04.2010 rechtswidrig war.

Die Kosten des Verfahrens tragen die Klägerin zu 1/4 und die Beklagte zu 3/4 .

Das Urteil ist für die Klägerin wegen der Kosten gegen Leistung einer Sicherheit in Höhe von 110 % des Vollstreckungsbetrages vorläufig vollstreckbar. Für die Beklagte ist es gegen Leistung einer Sicherheit in dieser Höhe vorläufig vollstreckbar, wenn nicht die Klägerin zuvor Sicherheit in gleicher Höhe leistet.


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