Beschluss vom Verwaltungsgericht Köln - 18 L 256/19

Tenor

  • 1. Die aufschiebende Wirkung der Klage vom 11.02.2019 (18 K 793/19) gegen Ziffer 1 und 2 des Beschlusses der Antragsgegnerin vom 05.02.2019 wird angeordnet.

Die Antragsgegnerin trägt die Kosten des Verfahrens.

2. Der Wert des Streitgegenstandes wird auf 25.000,- Euro festgesetzt


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