Beschluss vom Verwaltungsgericht Köln - 3 L 1901/23

Tenor

1. Der Antrag wird abgelehnt.

Der Antragsteller trägt die Kosten des Verfahrens mit Ausnahme der außergerichtlichen Kosten des Beigeladenen, die dieser selbst trägt.

2. Der Wert des Streitgegenstandes wird auf die Wertstufe bis 9.000,00 Euro festgesetzt.


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