Urteil vom Verwaltungsgericht Köln - 8 K 11835/17.A

Tenor

Die Beklagte wird unter Abänderung des Bescheids des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge vom 14. August 2017 verpflichtet, der Klägerin den subsidiären Schutzstatus zuzuerkennen. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des gerichtskostenfreien Verfahrens hat die Klägerin zu 2/3 und die Beklagte zu 1/3 zu tragen.

Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die jeweilige Vollstreckungsschuldnerin darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die jeweilige Vollstreckungsgläubigerin vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.


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