Urteil vom Verwaltungsgericht Minden - 6 K 2083/09

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Der Kläger trägt die Kosten des gerichtskostenfreien Verfahrens.

Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Kläger kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe des beizutreibenden Betrages abwenden, wenn der Beklagte nicht vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.


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Zitiert von

Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 12 A 1621/13
23. September 2013
12 A 1621/13 23. September 2013

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