Urteil vom Verwaltungsgericht Münster - 1 K 343/14

Tenor

Der Beklagte wird unter Aufhebung des Bescheids vom 27. Januar 2014 verpflichtet, dem Kläger Einsicht in die bei dem Finanzamt J.          in Bezug auf die Firma „K.   -D.    “ des Herrn B.       C.      aus J.          geführten Akten zu gewähren.

Die Kosten des Verfahrens trägt der Beklagte.

Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe des auf Grund des Urteils vollstreckbaren Betrags abwenden, wenn nicht der Kläger vor der Vollstreckung in Höhe des jeweils zu vollstreckenden Betrags Sicherheit leistet.


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