Beschluss vom Verwaltungsgericht Münster - 5 L 866/14

Tenor

Es wird festgestellt, dass der Antragsteller vorläufig bis zum Eintritt der Rechtskraft der Hauptsacheentscheidung nicht verpflichtet ist, sich auf der Grundlage des Schreibens des Hauptzollamtes N.       vom 10. Oktober 2014 einer amtsärztlichen Untersuchung einschließlich psychiatrischer Zusatzbegutachtung zwecks Überprüfung der Dienstfähigkeit zu unterziehen.

Die Antragsgegnerin trägt die Kosten des Verfahrens.

Der Streitwert wird auf 2.500 Euro festgesetzt.


1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39 40 41 42 43 44 45 46 47 48 49

Verwandte Urteile

Keine verwandten Inhalte vorhanden.

Referenzen