Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 6 B 298/26

Tenor

Die Beschwerde wird zurückgewiesen.

Die Antragstellerin trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens mit Ausnahme der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen, die diese selbst trägt.

Der Streitwert wird unter entsprechender Änderung der erstinstanzlichen Streitwertfestsetzung für das Verfahren erster Instanz auf die Wertstufe bis 13.000 Euro und für das Beschwerdeverfahren auf die Wertstufe bis 25.000 Euro festgesetzt.


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