Warnung: Dieser Gesetzestext ist möglicherweise veraltet, da der Inhalt nicht aktiv gepflegt wird. Bitte prüfen Sie die offiziellen Quellen.

BGB § 1833 Aufgabe von Wohnraum des Betreuten

Bürgerliches Gesetzbuch

(1) Eine Aufgabe von Wohnraum, der vom Betreuten selbst genutzt wird, durch den Betreuer ist nur nach Maßgabe des § 1821 Absatz 2 bis 4 zulässig. Eine Gefährdung im Sinne des § 1821 Absatz 3 Nummer 1 liegt insbesondere dann vor, wenn eine Finanzierung des Wohnraums trotz Ausschöpfung aller dem Betreuten zur Verfügung stehenden Ressourcen nicht möglich ist oder eine häusliche Versorgung trotz umfassender Zuhilfenahme aller ambulanten Dienste zu einer erheblichen gesundheitlichen Gefährdung des Betreuten führen würde.

(2) Beabsichtigt der Betreuer, vom Betreuten selbst genutzten Wohnraum aufzugeben, so hat er dies unter Angabe der Gründe und der Sichtweise des Betreuten dem Betreuungsgericht unverzüglich anzuzeigen. Ist mit einer Aufgabe des Wohnraums aus anderen Gründen zu rechnen, so hat der Betreuer auch dies sowie die von ihm beabsichtigten Maßnahmen dem Betreuungsgericht unverzüglich anzuzeigen, wenn sein Aufgabenkreis die entsprechende Angelegenheit umfasst.

(3) Der Betreuer bedarf bei vom Betreuten selbst genutzten Wohnraum der Genehmigung des Betreuungsgerichts

1.
zur Kündigung des Mietverhältnisses,
2.
zu einer Willenserklärung, die auf die Aufhebung des Mietverhältnisses gerichtet ist,
3.
zur Vermietung solchen Wohnraums und
4.
zur Verfügung über ein Grundstück oder über ein Recht an einem Grundstück, sofern dies mit der Aufgabe des Wohnraums verbunden ist.
Die §§ 1855 bis 1858 gelten entsprechend.

Referenzen

Zitiert von

Urteil vom Landgericht Oldenburg (Oldenburg) - 16 O 3207/23
25. November 2024
16 O 3207/23 25. November 2024
Beschluss vom Landgericht Freiburg (4. Zivilkammer) - 4 T 23/23
27. Dezember 2023
4 T 23/23 27. Dezember 2023
Urteil vom Finanzgericht Mecklenburg-Vorpommern (3. Senat) - 3 K 273/20
27. April 2022
3 K 273/20 27. April 2022
Beschluss vom Oberlandesgericht München - 34 Wx 252/21
27. September 2021
34 Wx 252/21 27. September 2021
Beschluss vom Oberlandesgericht München - 34 Wx 212/20
27. Juli 2020
34 Wx 212/20 27. Juli 2020
Urteil vom Unknown court - B 8 SO 2/19 R
3. Juli 2020
B 8 SO 2/19 R 3. Juli 2020
Urteil vom Landgericht Bonn - 19 O 149/16
23. August 2019
19 O 149/16 23. August 2019
Beschluss vom Oberlandesgericht Düsseldorf - 3 Wx 8/19
21. Februar 2019
3 Wx 8/19 21. Februar 2019
Beschluss vom Oberlandesgericht Hamm - 32 SA 52/18
19. November 2018
32 SA 52/18 19. November 2018
Beschluss vom Amtsgericht Neuss - 131 VI 149/18
17. Oktober 2018
131 VI 149/18 17. Oktober 2018