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BGB § 2250 Nottestament vor drei Zeugen

Bürgerliches Gesetzbuch

(1) Wer sich an einem Orte aufhält, der infolge außerordentlicher Umstände dergestalt abgesperrt ist, dass die Errichtung eines Testaments vor einem Notar nicht möglich oder erheblich erschwert ist, kann das Testament in der durch § 2249 bestimmten Form oder durch mündliche Erklärung vor drei Zeugen errichten.

(2) Wer sich in so naher Todesgefahr befindet, dass voraussichtlich auch die Errichtung eines Testaments nach § 2249 nicht mehr möglich ist, kann das Testament durch mündliche Erklärung vor drei Zeugen errichten.

(3) Wird das Testament durch mündliche Erklärung vor drei Zeugen errichtet, so muss hierüber eine Niederschrift aufgenommen werden. Auf die Zeugen sind die Vorschriften des § 6 Abs. 1 Nr. 1 bis 3, der §§ 7, 26 Abs. 2 Nr. 2 bis 5 und des § 27 des Beurkundungsgesetzes; auf die Niederschrift sind die Vorschriften des § 8 Absatz 1, der §§ 9, 10, 11 Abs. 1 Satz 2, Abs. 2, § 13 Abs. 1, 3 Satz 1, §§ 23, 28 des Beurkundungsgesetzes sowie die Vorschriften des § 2249 Abs. 1 Satz 5, 6, Abs. 2, 6 entsprechend anzuwenden. Die Niederschrift kann außer in der deutschen auch in einer anderen Sprache aufgenommen werden. Der Erblasser und die Zeugen müssen der Sprache der Niederschrift hinreichend kundig sein; dies soll in der Niederschrift festgestellt werden, wenn sie in einer anderen als der deutschen Sprache aufgenommen wird.

Referenzen

Zitiert von

Beschluss vom Oberlandesgericht Braunschweig - 10 W 79/25
21. Januar 2026
10 W 79/25 21. Januar 2026
Beschluss vom Saarländisches Oberlandesgericht Saarbrücken (5. Zivilsenat) - 5 W 21/25
30. Oktober 2025
5 W 21/25 30. Oktober 2025
Beschluss vom Oberlandesgericht München - 33 Wx 174/25 e
30. Oktober 2025
33 Wx 174/25 e 30. Oktober 2025
Beschluss vom Amtsgericht München - 623 VI 5480/20
26. Februar 2025
623 VI 5480/20 26. Februar 2025
Beschluss vom Saarländisches Oberlandesgericht Saarbrücken (5. Zivilsenat) - 5 W 4/25
4. Februar 2025
5 W 4/25 4. Februar 2025
Urteil vom Bundesgerichtshof - XIII ZR 14/21
16. Mai 2023
XIII ZR 14/21 16. Mai 2023
Beschluss vom Kammergericht (6. Zivilsenat) - 6 W 7/21
22. Juni 2022
6 W 7/21 22. Juni 2022
Beschluss vom Oberlandesgericht Frankfurt am Main (20. Zivilsenat) - 20 W 242/18
8. November 2018
20 W 242/18 8. November 2018
Beschluss vom Oberlandesgericht Köln - 2 Wx 86/17
5. Juli 2017
2 Wx 86/17 5. Juli 2017
Beschluss vom Bundesgerichtshof (1. Zivilsenat) - I ZB 49/16
16. März 2017
I ZB 49/16 16. März 2017