FamFG § 317 Verfahrenspfleger

Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit

(1) Das Gericht hat dem Betroffenen einen Verfahrenspfleger zu bestellen, wenn dies zur Wahrnehmung der Interessen des Betroffenen erforderlich ist. Die Bestellung ist insbesondere erforderlich, wenn von einer Anhörung des Betroffenen abgesehen werden soll. Bei der Genehmigung einer Einwilligung in eine ärztliche Zwangsmaßnahme oder deren Anordnung ist die Bestellung eines Verfahrenspflegers stets erforderlich.

(2) Bestellt das Gericht dem Betroffenen keinen Verfahrenspfleger, ist dies in der Entscheidung, durch die eine Unterbringungsmaßnahme genehmigt oder angeordnet wird, zu begründen.

(3) Wer Verfahrenspflegschaften im Rahmen seiner Berufsausübung führt, soll nur dann zum Verfahrenspfleger bestellt werden, wenn keine andere geeignete Person zur Verfügung steht, die zur ehrenamtlichen Führung der Verfahrenspflegschaft bereit ist.

(4) Die Bestellung eines Verfahrenspflegers soll unterbleiben oder aufgehoben werden, wenn die Interessen des Betroffenen von einem Rechtsanwalt oder einem anderen geeigneten Verfahrensbevollmächtigten vertreten werden.

(5) Die Bestellung endet, sofern sie nicht vorher aufgehoben wird, mit der Rechtskraft der Endentscheidung oder mit dem sonstigen Abschluss des Verfahrens.

(6) Die Bestellung eines Verfahrenspflegers oder deren Aufhebung sowie die Ablehnung einer derartigen Maßnahme sind nicht selbständig anfechtbar.

(7) Dem Verfahrenspfleger sind keine Kosten aufzuerlegen.

Referenzen

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Zitiert von

Beschluss vom Landgericht Rostock (3. Zivilkammer) - 3 T 101/20
7. Mai 2020
3 T 101/20 7. Mai 2020
Beschluss vom Oberverwaltungsgericht des Saarlandes - 2 E 340/19
21. Februar 2020
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Beschluss vom Oberverwaltungsgericht des Saarlandes - 2 E 339/19
6. Februar 2020
2 E 339/19 6. Februar 2020
Beschluss vom Landgericht Wuppertal - 9 T 12/20
31. Januar 2020
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Beschluss vom Bundesgerichtshof (12. Zivilsenat) - XII ZB 288/18
31. Oktober 2018
XII ZB 288/18 31. Oktober 2018
Beschluss vom Bundesgerichtshof (12. Zivilsenat) - XII ZB 370/17
15. August 2018
XII ZB 370/17 15. August 2018
Urteil vom Bundesverfassungsgericht (2. Senat) - 2 BvR 309/15, 2 BvR 502/16
24. Juli 2018
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Beschluss vom Oberlandesgericht Karlsruhe - 2 Ws 58/18
16. März 2018
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Beschluss vom Bundesgerichtshof (12. Zivilsenat) - XII ZB 516/16
8. März 2017
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Beschluss vom Bundesgerichtshof (12. Zivilsenat) - XII ZB 341/16
22. Februar 2017
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