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InsO § 292 Rechtsstellung des Treuhänders

Insolvenzordnung

(1) Der Treuhänder hat den zur Zahlung der Bezüge Verpflichteten über die Abtretung zu unterrichten. Er hat die Beträge, die er durch die Abtretung erlangt, und sonstige Leistungen des Schuldners oder Dritter von seinem Vermögen getrennt zu halten und einmal jährlich auf Grund des Schlußverzeichnisses an die Insolvenzgläubiger zu verteilen, sofern die nach § 4a gestundeten Verfahrenskosten abzüglich der Kosten für die Beiordnung eines Rechtsanwalts berichtigt sind. § 36 Abs. 1 Satz 2, Abs. 4 gilt entsprechend. Der Treuhänder kann die Verteilung längstens bis zum Ende der Abtretungsfrist aussetzen, wenn dies angesichts der Geringfügigkeit der zu verteilenden Beträge angemessen erscheint; er hat dies dem Gericht einmal jährlich unter Angabe der Höhe der erlangten Beträge mitzuteilen.

(2) Die Gläubigerversammlung kann dem Treuhänder zusätzlich die Aufgabe übertragen, die Erfüllung der Obliegenheiten des Schuldners zu überwachen. In diesem Fall hat der Treuhänder die Gläubiger unverzüglich zu benachrichtigen, wenn er einen Verstoß gegen diese Obliegenheiten feststellt. Der Treuhänder ist nur zur Überwachung verpflichtet, soweit die ihm dafür zustehende zusätzliche Vergütung gedeckt ist oder vorgeschossen wird.

(3) Der Treuhänder hat bei der Beendigung seines Amtes dem Insolvenzgericht Rechnung zu legen. Die §§ 58 und 59 gelten entsprechend, § 59 jedoch mit der Maßgabe, daß die Entlassung auch wegen anderer Entlassungsgründe als der fehlenden Unabhängigkeit von jedem Insolvenzgläubiger beantragt werden kann und daß die sofortige Beschwerde jedem Insolvenzgläubiger zusteht.

Referenzen

Zitiert von

Urteil vom Landessozialgericht Berlin-Brandenburg (33. Senat) - L 33 R 520/23
15. Mai 2025
L 33 R 520/23 15. Mai 2025
Beschluss vom Landgericht Lübeck (7. Zivilkammer) - 7 T 501/24
6. November 2024
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Beschluss vom Bundessozialgericht - B 5 R 70/23 B
1. September 2023
B 5 R 70/23 B 1. September 2023
Beschluss vom Bundesgerichtshof - IX ZB 15/21
22. Juni 2023
IX ZB 15/21 22. Juni 2023
Urteil vom Landgericht Krefeld - 1 S 1/22
5. Mai 2023
1 S 1/22 5. Mai 2023
Urteil vom Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg (10. Kammer) - 10 Sa 7/22
27. April 2023
10 Sa 7/22 27. April 2023
Urteil vom Landgericht Lübeck (14. Zivilkammer) - 14 S 122/21
7. Juli 2022
14 S 122/21 7. Juli 2022
Beschluss vom Amtsgericht Eschwege - 3 IK 72/18
29. April 2022
3 IK 72/18 29. April 2022
Urteil vom Unknown court (6. Senat) - VI R 41/18
16. Dezember 2021
VI R 41/18 16. Dezember 2021
Urteil vom Landessozialgericht Berlin-Brandenburg (32. Senat) - L 32 AS 2716/14
15. Juli 2021
L 32 AS 2716/14 15. Juli 2021