Warnung: Dieser Gesetzestext ist möglicherweise veraltet, da der Inhalt nicht aktiv gepflegt wird. Bitte prüfen Sie die offiziellen Quellen.

StGB § 45 Verlust der Amtsfähigkeit, der Wählbarkeit und des Stimmrechts

Strafgesetzbuch

(1) Wer wegen eines Verbrechens zu Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr verurteilt wird, verliert für die Dauer von fünf Jahren die Fähigkeit, öffentliche Ämter zu bekleiden und Rechte aus öffentlichen Wahlen zu erlangen.

(2) Das Gericht kann dem Verurteilten für die Dauer von zwei bis zu fünf Jahren die in Absatz 1 bezeichneten Fähigkeiten aberkennen, soweit das Gesetz es besonders vorsieht.

(3) Mit dem Verlust der Fähigkeit, öffentliche Ämter zu bekleiden, verliert der Verurteilte zugleich die entsprechenden Rechtsstellungen und Rechte, die er innehat.

(4) Mit dem Verlust der Fähigkeit, Rechte aus öffentlichen Wahlen zu erlangen, verliert der Verurteilte zugleich die entsprechenden Rechtsstellungen und Rechte, die er innehat, soweit das Gesetz nichts anderes bestimmt.

(5) Das Gericht kann dem Verurteilten für die Dauer von zwei bis zu fünf Jahren das Recht, in öffentlichen Angelegenheiten zu wählen oder zu stimmen, aberkennen, soweit das Gesetz es besonders vorsieht.

Referenzen

Dieses Dokument enthält keine Referenzen.

Zitiert von

Beschluss vom Verwaltungsgericht Braunschweig - 7 A 285/20
6. November 2024
7 A 285/20 6. November 2024
Beschluss vom Verwaltungsgericht Bayreuth - B 6 S 24.760
1. Oktober 2024
B 6 S 24.760 1. Oktober 2024
Urteil vom Amtsgericht Köln - 614 Ls 22/24
10. Mai 2024
614 Ls 22/24 10. Mai 2024
Beschluss vom Niedersächsisches Oberverwaltungsgericht - 10 ME 62/24
19. April 2024
10 ME 62/24 19. April 2024
Beschluss vom Bundesgerichtshof - AnwZ (Brfg) 37/23
12. Januar 2024
AnwZ (Brfg) 37/23 12. Januar 2024
Urteil vom Landgericht München II - 21 NBs 367 Js 122235/22
28. November 2023
21 NBs 367 Js 122235/22 28. November 2023
Urteil vom Amtsgericht Krefeld - 25 Ls-3 Js 1162/21-48/23
14. August 2023
25 Ls-3 Js 1162/21-48/23 14. August 2023
Urteil vom Landgericht München II - 2 KLs 41 Js 44324/21
15. Juni 2023
2 KLs 41 Js 44324/21 15. Juni 2023
Urteil vom Schleswig Holsteinisches Oberverwaltungsgericht (14. Senat) - 14 LB 4/16
25. Oktober 2017
14 LB 4/16 25. Oktober 2017
Urteil vom Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg - 1 S 1240/16
21. Juli 2017
1 S 1240/16 21. Juli 2017