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StVollzG § 17 Unterbringung während der Arbeit und Freizeit

Gesetz über den Vollzug der Freiheitsstrafe und der freiheitsentziehenden Maßregeln der Besserung und Sicherung

(1) Die Gefangenen arbeiten gemeinsam. Dasselbe gilt für Berufsausbildung, berufliche Weiterbildung sowie arbeitstherapeutische und sonstige Beschäftigung während der Arbeitszeit.

(2) Während der Freizeit können die Gefangenen sich in der Gemeinschaft mit den anderen aufhalten. Für die Teilnahme an gemeinschaftlichen Veranstaltungen kann der Anstaltsleiter mit Rücksicht auf die räumlichen, personellen und organisatorischen Verhältnisse der Anstalt besondere Regelungen treffen.

(3) Die gemeinschaftliche Unterbringung während der Arbeitszeit und Freizeit kann eingeschränkt werden,

1.
wenn ein schädlicher Einfluß auf andere Gefangene zu befürchten ist,
2.
wenn der Gefangene nach § 6 untersucht wird, aber nicht länger als zwei Monate,
3.
wenn es die Sicherheit oder Ordnung der Anstalt erfordert oder
4.
wenn der Gefangene zustimmt.

Referenzen

Zitiert von

Beschluss vom Bayerisches Oberstes Landesgericht - 204 StObWs 172/23
15. August 2023
204 StObWs 172/23 15. August 2023
Beschluss vom Kammergericht (5. Strafsenat) - 5 Ws 262/21 Vollz
31. März 2022
5 Ws 262/21 Vollz 31. März 2022
Beschluss vom Kammergericht (5. Strafsenat) - 5 Ws 286/21 Vollz
7. Februar 2022
5 Ws 286/21 Vollz 7. Februar 2022
Beschluss vom Kammergericht (5. Strafsenat) - 5 Ws 25/21 Vollz
12. April 2021
5 Ws 25/21 Vollz 12. April 2021
Beschluss vom Kammergericht (2. Strafsenat) - 2 Ws 35/20 Vollz
20. April 2020
2 Ws 35/20 Vollz 20. April 2020
Beschluss vom Kammergericht (2. Strafsenat) - 2 Ws 103/19 Vollz
16. Juli 2019
2 Ws 103/19 Vollz 16. Juli 2019
Beschluss vom Kammergericht (5. Strafsenat) - 5 Ws 35/18 Vollz
17. April 2018
5 Ws 35/18 Vollz 17. April 2018
Beschluss vom Oberlandesgericht Rostock (1. Strafsenat) - 20 Ws 59/17
15. Juni 2017
20 Ws 59/17 15. Juni 2017
Beschluss vom Landgericht Arnsberg - IV 2 StVK 217/16
18. Mai 2017
IV 2 StVK 217/16 18. Mai 2017
Beschluss vom Oberlandesgericht Naumburg - 1 Ws (RB) 110/14
13. Juli 2015
1 Ws (RB) 110/14 13. Juli 2015