Beteiligte am Verfahren sind
- 1.
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der Kläger, - 2.
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der Beklagte, - 3.
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der Beigeladene (§ 65), - 4.
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der Vertreter des Bundesinteresses beim Bundesverwaltungsgericht oder der Vertreter des öffentlichen Interesses, falls er von seiner Beteiligungsbefugnis Gebrauch macht.