WpHG § 37b Schadenersatz wegen unterlassener unverzüglicher Veröffentlichung von Insiderinformationen

Gesetz über den Wertpapierhandel

(1) Unterlässt es der Emittent von Finanzinstrumenten, die zum Handel an einer inländischen Börse zugelassen sind, unverzüglich eine Insiderinformation zu veröffentlichen, die ihn unmittelbar betrifft, ist er einem Dritten zum Ersatz des durch die Unterlassung entstandenen Schadens verpflichtet, wenn der Dritte

1.
die Finanzinstrumente nach der Unterlassung erwirbt und er bei Bekanntwerden der Insiderinformation noch Inhaber der Finanzinstrumente ist oder
2.
die Finanzinstrumente vor dem Entstehen der Insiderinformation erwirbt und nach der Unterlassung veräußert.

(2) Nach Absatz 1 kann nicht in Anspruch genommen werden, wer nachweist, dass die Unterlassung nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht.

(3) Der Anspruch nach Absatz 1 besteht nicht, wenn der Dritte die Insiderinformation im Falle des Absatzes 1 Nr. 1 bei dem Erwerb oder im Falle des Absatzes 1 Nr. 2 bei der Veräußerung kannte.

(4) Weitergehende Ansprüche, die nach Vorschriften des bürgerlichen Rechts auf Grund von Verträgen oder vorsätzlichen unerlaubten Handlungen erhoben werden können, bleiben unberührt.

(5) Eine Vereinbarung, durch die Ansprüche des Emittenten gegen Vorstandsmitglieder wegen der Inanspruchnahme des Emittenten nach Absatz 1 im Voraus ermäßigt oder erlassen werden, ist unwirksam.

Referenzen

Dieses Dokument enthält keine Referenzen.

Zitiert von

Beschluss vom Oberlandesgericht Celle (1. Kartellsenat) - 13 Kap 1/16
30. September 2022
13 Kap 1/16 30. September 2022
Beschluss vom Oberlandesgericht München - 8 U 8302/21
19. September 2022
8 U 8302/21 19. September 2022
Beschluss vom Oberlandesgericht München - 8 U 5530/21
6. Mai 2022
8 U 5530/21 6. Mai 2022
Beschluss vom Oberlandesgericht Stuttgart - 14 AR 5/20
12. Februar 2021
14 AR 5/20 12. Februar 2021
Beschluss vom Oberlandesgericht Braunschweig (3. Zivilsenat) - 3 W 6/18
10. Juni 2020
3 W 6/18 10. Juni 2020
Beschluss vom Oberlandesgericht Braunschweig (3. Zivilsenat) - 3 W 22/19
20. Februar 2020
3 W 22/19 20. Februar 2020
Beschluss vom Oberlandesgericht Stuttgart - 20 Kap 2/17
27. März 2019
20 Kap 2/17 27. März 2019
Beschluss vom Oberlandesgericht Stuttgart - 20 Kap 3/17
27. März 2019
20 Kap 3/17 27. März 2019
Beschluss vom Oberlandesgericht Stuttgart - 20 Kap 4/17
27. März 2019
20 Kap 4/17 27. März 2019
Beschluss vom Landgericht Braunschweig (5. Zivilkammer) - 5 OH 62/16
5. August 2016
5 OH 62/16 5. August 2016