Das Schriftstück gilt als zugestellt, wenn seit dem Aushang der Benachrichtigung ein Monat vergangen ist. Das Prozessgericht kann eine längere Frist bestimmen.
Warning: This law text might be outdated since the content is not activately maintained. Please check with offical sources.
ZPO § 188 Zeitpunkt der öffentlichen Zustellung
Zivilprozessordnung
Referenzen
Dieses Dokument enthält keine Referenzen.