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Gericht
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Erscheinungsdatum:
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6807 Dokumente sortiert nach Relevanz.
  • VerschG (XXXX) §§ 55 bis 58 (weggefallen) (Law)

  • SGB 1 § 58 Vererbung (Law)

    Soweit fällige Ansprüche auf Geldleistungen nicht nach den §§ 56 und 57 einem Sonderrechtsnachfolger zustehen, werden sie nach den Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuchs vererbt. Der Fiskus als ges...

  • SGB 1 § 55 (weggefallen) (Law)

  • MitbestGWO 1 2002 § 58 Bekanntmachung der Wahlvorschläge (Law)

    (1) Sind für einen Wahlgang mehrere Wahlvorschläge eingereicht, so ermittelt der Betriebswahlvorstand

  • MitbestGWO 1 2002 § 55 Prüfung der Wahlvorschläge (Law)

    (1) Der Betriebswahlvorstand bestätigt dem Vorschlagsvertreter schriftlich den Zeitpunkt der Einreichung

  • AZRG-DV § 2 AZR-Nummer (Law)

    (1) Die Registerbehörde vergibt die AZR-Nummer als Geschäftszeichen bei der erstmaligen Speicherung von

  • HGBEG Art 58 (Law)

    (1) § 267 Abs. 1 und 2, § 293 Abs. 1 des Handelsgesetzbuchs in der Fassung des Bilanzrechtsreformgesetzes

  • ScheckG Art 58 (Law)

    (1) Der Aussteller, dessen Rückgriffsverbindlichkeit durch Unterlassung rechtzeitiger Vorlegung oder

  • WG Art 58 (Law)

    (1) Wer zu Ehren annimmt, haftet dem Inhaber und den Nachmännern desjenigen, für den er eingetreten ist

  • Grundgesetz Artikel 58 (Law)

    Anordnungen und Verfügungen des Bundespräsidenten bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Gegenzeichnung durch den Bundeskanzler oder durch den zuständigen Bundesminister. Dies gilt nicht für die Ernennung u...

  • EnergieStV Anlage 1 (zu den §§ 55, 74 und 84a) (Law)

    Nomenklatur (KN) Verteilung und Verwendung zu steuerfreien Zwecken nach § 25 Absatz 1

  • HGBEG Art 55 (Law)

    (1) Die regelmäßige Verjährungsfrist nach § 195 des Bürgerlichen Gesetzbuchs findet auf die am 1.

  • ScheckG Art 55 (Law)

    (1) Die Vorlegung und der Protest eines Schecks können nur an einem Werktag, jedoch nicht an einem Sonnabend

  • WG Art 55 (Law)

    (1) Der Aussteller sowie jeder Indossant oder Wechselbürge kann eine Person angeben, die im Notfall annehmen

  • Grundgesetz Artikel 55 (Law)

    Der Bundespräsident darf weder der Regierung noch einer gesetzgebenden Körperschaft des Bundes oder eines Landes angehören. Der Bundespräsident darf kein anderes besoldetes Amt, kein Gewerbe und kein...

  • BLG § 58 (Law)

    (1) Wegen der Festsetzung der Entschädigung oder der Ersatzleistung kann ein Beteiligter binnen einer

  • BNotO § 58 (Law)

    (1) Der Notariatsverwalter übernimmt die Akten und Bücher des Notars, an dessen Stelle er bestellt ist

  • BVerfGG § 58 (Law)

    (1) Stellt der Bundestag gegen einen Bundesrichter den Antrag nach Artikel 98 Abs. 2 des Grundgesetzes

  • FGO § 58 (Law)

    (1) Fähig zur Vornahme von Verfahrenshandlungen sind 1.

  • BPersVG § 58 (Law)

    (1) Wahlberechtigt sind alle in § 57 genannten Beschäftigten. § 13 Abs. 1 gilt entsprechend.

  • BranntwMonG § 58 (Law)

    (1) Der im Monopolgebiet hergestellte Branntwein ist, soweit nicht in diesem Gesetz Ausnahmen vorgesehen

  • SVG § 58 (Law)

    (1) Das Bundesministerium der Verteidigung kann ehemaligen Soldaten, gegen die ein disziplinargerichtliches

  • UErgG § 58 (Law)

    Dieses Gesetz tritt am ersten Tage des zweiten Kalendermonats in Kraft, der auf die Verkündung dieses Gesetzes im Bundesgesetzblatt folgt.

  • SGG § 58 (Law)

    (1) Das zuständige Gericht innerhalb der Sozialgerichtsbarkeit wird durch das gemeinsam

  • GBO § 58 (Law)

    (1) Ist eine Urkunde über die Forderung, für welche eine Hypothek besteht, ausgestellt, so soll die Urkunde

  • GBVfg § 58 (Law)

    Die nähere Einrichtung und die Ausfüllung des für ein Erbbaurecht anzulegenden besonderen Grundbuchblatts ergibt sich aus dem in der Anlage 9 beigefügten Muster. § 22 Satz 2 ist entsprechend anzuwende...

  • FlurbG § 58 (Law)

    (1) Die Flurbereinigungsbehörde faßt die Ergebnisse des Verfahrens im Flurbereinigungsplan zusammen.

  • GVG § 58 (Law)

    (1) Die Landesregierungen werden ermächtigt, durch Rechtsverordnung einem Amtsgericht für die Bezirke

  • HGB § 58 (Law)

    Der Handlungsbevollmächtigte kann ohne Zustimmung des Inhabers des Handelsgeschäfts seine Handlungsvollmacht auf einen anderen nicht übertragen.

  • LBG § 58 (Law)

    Für die Anfechtung der nach diesem Gesetz erlassenen Verwaltungsakte gilt die Verwaltungsgerichtsordnung.

  • HwO § 58 (Law)

    (1) Mitglied bei der Handwerksinnung kann jeder Inhaber eines Betriebs eines Handwerks oder eines handwerksähnlichen

  • LuftFzgG § 58 (Law)

    Steht dem Eigentümer eine Einrede zu, durch welche die Geltendmachung des Registerpfandrechts dauernd ausgeschlossen wird, so kann er verlangen, daß der Gläubiger das Registerpfandrecht aufgibt. ...

  • LuftVG § 58 (Law)

    1.

  • PatG § 58 (Law)

    (1) Die Erteilung des Patents wird im Patentblatt veröffentlicht.

  • SchRegDV § 58 (Law)

    Für die Anforderungen an Anlagen, Programme und ihre Sicherung gelten die Anlage zu § 126 Abs. 1 Satz

  • SchRegO § 58 (Law)

    Für die Eintragung der Rechtsverhältnisse an einer Schiffspart gelten die §§ 23 bis 57 sinngemäß.

  • SchRG § 58 (Law)

    Verpflichtet sich der Eigentümer einem anderen gegenüber, die Schiffshypothek löschen zu lassen, wenn die Forderung erlischt, so kann zur Sicherung des Anspruchs auf Löschung eine Vormerkung in das Sc...

  • RennwLottGABest § 58 (Law)

    -

  • SchiedsG § 58 (Law)

    Dieses Gesetz tritt am Tage des Inkrafttretens des Einigungsvertrages zwischen der Deutschen Demokratischen Republik und der Bundesrepublik Deutschland in Kraft.

  • BEG § 58 (Law)

    Im übrigen findet § 55 entsprechende Anwendung.

  • AuslSchuldAbkAG § 58 (Law)

    (1) Die in den §§ 56 und 57 bezeichnete neue oder weitere Hypothek hat den Rang, den die dem Gläubiger

  • ZÄPrO § 58 (Law)

    (1) Ist die Abschlußprüfung bestanden, so ermittelt der Vorsitzende ihr Gesamtergebnis auf

  • VwGO § 58 (Law)

    (1) Die Frist für ein Rechtsmittel oder einen anderen Rechtsbehelf beginnt nur zu laufen, wenn der Beteiligte

  • WaStrG § 58 (Law)

    (weggefallen)

  • ZVG § 58 (Law)

    Die Kosten des Beschlusses, durch welchen der Zuschlag erteilt wird, fallen dem Ersteher zur Last.

  • BLG § 55 (Law)

    Wird der als Entschädigung oder Ersatzleistung zu zahlende Betrag nach Maßgabe der Vorschriften dieses Gesetzes hinterlegt, so kann jeder Beteiligte sein Recht an dem hinterlegten Betrag gegen einen M...

  • BNotO § 55 (Law)

    (1) Im Fall der vorläufigen Amtsenthebung hat das Amtsgericht, wenn dem Notar kein Vertreter bestellt

  • BVerfGG § 55 (Law)

    (1) Das Bundesverfassungsgericht entscheidet auf Grund mündlicher Verhandlung.

  • BVG § 55 (Law)

    (1) Treffen nach diesem Gesetz zusammen a)

  • FGO § 55 (Law)

    (1) Die Frist für einen Rechtsbehelf beginnt nur zu laufen, wenn der Beteiligte über den Rechtsbehelf


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