-
SGB 6 § 249 Beitragszeiten wegen Kindererziehung (Law)
...6 erheblich sind, genügt es, wenn sie glaubhaft gemacht sind. (6) Ist die Mutter vor dem 1. Januar 1986 gestorben, wird die Kindererziehungszeit insgesamt dem Vater zugeordnet. (7)...
-
LAG § 249 Kürzung des Grundbetrags (Law)
...66 vom Hundert, von 1,5 ...
-
AktG § 249 Nichtigkeitsklage (Law)
...6 Abs. 2, Abs. 3 Satz 1 bis 5, Abs. 4, §§ 246a, 247, 248 und 248a entsprechende Anwendung. Es ist nicht ausgeschlossen, die Nichtigkeit auf andere Weise als durch Erhebung der Klage geltend zu machen....
-
BBauG § 249 Sonderregelungen zur Windenergie (Law)
(1) Werden in einem Flächennutzungsplan zusätzliche Flächen für die Nutzung von Windenergie dargestellt, folgt daraus nicht, dass die vorhandenen Darstellungen des Flächennutzungsplans zur Erzielung d...
-
HGB § 249 Rückstellungen (Law)
(1) Rückstellungen sind für ungewisse Verbindlichkeiten und für drohende Verluste aus schwebenden Geschäften zu bilden. Ferner sind Rückstellungen zu bilden für ...
-
StGB § 249 Raub (Law)
(1) Wer mit Gewalt gegen eine Person oder unter Anwendung von Drohungen mit gegenwärtiger Gefahr für Leib oder Leben eine fremde bewegliche Sache einem anderen in der Absicht wegnimmt, die Sache sich ...
-
AO 1977 § 249 Vollstreckungsbehörden (Law)
...68). Vollstreckungsbehörden sind die Finanzämter und die Hauptzollämter sowie die Landesfinanzbehörden, denen durch eine Rechtsverordnung nach § 17 Absatz 2 Satz 3 Nummer 3 des Finanzverwaltungsgesetz...
-
FamFG § 249 Statthaftigkeit des vereinfachten Verfahrens (Law)
...612b oder § 1612c des Bürgerlichen Gesetzbuchs das 1,2fache des Mindestunterhalts nach § 1612a Abs. 1 des Bürgerlichen Gesetzbuchs nicht übersteigt. (2) Das vereinfachte Verfahren ist nicht ...
-
InsO § 249 Bedingter Plan (Law)
Ist im Insolvenzplan vorgesehen, daß vor der Bestätigung bestimmte Leistungen erbracht oder andere Maßnahmen verwirklicht werden sollen, so darf der Plan nur bestätigt werden, wenn diese Voraussetzung...
-
ZPO § 249 Wirkung von Unterbrechung und Aussetzung (Law)
(1) Die Unterbrechung und Aussetzung des Verfahrens hat die Wirkung, dass der Lauf einer jeden Frist aufhört und nach Beendigung der Unterbrechung oder Aussetzung die volle Frist von neuem zu laufen b...
-
SGB 5 § 249 Tragung der Beiträge bei versicherungspflichtiger Beschäftigung (Law)
(1) Bei versicherungspflichtig Beschäftigten nach § 5 Abs. 1 Nr. 1 und 13 trägt der Arbeitgeber die Hälfte der Beiträge des Mitglieds aus dem Arbeitsentgelt nach dem allgemeinen oder ermäßigten Beitra...
-
UmwG 1995 § 249 Gläubigerschutz (Law)
Auf den Formwechsel einer Kommanditgesellschaft auf Aktien in eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung oder in eine Aktiengesellschaft ist auch § 224 entsprechend anzuwenden.
-
BGB § 249 Art und Umfang des Schadensersatzes (Law)
(1) Wer zum Schadensersatz verpflichtet ist, hat den Zustand herzustellen, der bestehen würde, wenn der zum Ersatz verpflichtende Umstand nicht eingetreten wäre. (2) Ist wegen Verletzung ein...
-
StPO § 249 Führung des Urkundenbeweises durch Verlesung; Selbstleseverfahren (Law)
(1) Urkunden und andere als Beweismittel dienende Schriftstücke werden in der Hauptverhandlung verlesen. Dies gilt insbesondere von früher ergangenen Strafurteilen, von Straflisten und von Auszügen au...
-
AGB DDR (XXXX) §§ 248 und 249 (weggefallen) (Law)
-
AZRG-DV § 2 AZR-Nummer (Law)
...AZR-Nummer als Geschäftszeichen bei der erstmaligen Speicherung von Daten eines Ausländers im allgemeinen Datenbestand. Das Geschäftszeichen darf keine Rückschlüsse auf Daten über den Betroffenen zula...
-
SGB 2 § 49 Innenrevision (Law)
(1) Die Bundesagentur stellt durch organisatorische Maßnahmen sicher, dass in allen Dienststellen und gemeinsamen Einrichtungen durch eigenes, nicht der Dienststelle angehörendes Personal geprüft wird...
-
BVO 2 § 49 Geltung im Saarland (Law)
Diese Verordnung gilt nicht im Saarland.
-
SGB 6 § 6 Befreiung von der Versicherungspflicht (Law)
(1) Von der Versicherungspflicht werden befreit 1. Beschäftigte und selbständig Tätige für die Beschäftigung oder selbständige T...
-
BEGDV 6 § 3 (Law)
Diese Verordnung gilt nach § 14 des Dritten Überleitungsgesetzes vom 4. Januar 1952 (Bundesgesetzblatt I S. 1) in Verbindung mit § 240 BEG auch im Land Berlin.