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BesÜV2Bek 1992-03-09 Anlage 1 (Anlage IV des BBesG) (Law)
...xtes: BGBl. I 1992, 466 - 468 1. Bundesbesoldungsordnung A ...
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BinSchUO2008Anh X Anlage 1 zur Dienstanweisung Nr. 1 des Anhang X *% Ermittlung der Seilkräfte (Law)
...xt in Bearbeitung
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BesÜV2Bek 1992-03-09 Eingangsformel - (Law)
...X des Bundesbesoldungsgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 9. März 1992 (BGBl. I S. 409) ergebenden Dienstbezüge und Anwärterbezüge, bei Dienstbezügen für die Zeit ab 1. Juli 1991, bei Anwär...
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BesÜV2Bek 1992-03-09 Anlage 3 (Anlage VIII des BBesG) (Law)
...xtes: BGBl. I 1992, 469 ...
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BesÜV2Bek 1992-03-09 Anlage 2 (Anlage V des BBesG) (Law)
...xtes: BGBl. I 1992, 468 ...
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BinSchUO2008Anh X Muster Nr. 1 Muster des Abnahmeprotokolls für die Prüfung der Seil- und Kettenanlagen von seil- und kettengebundenen Fähren zu Anhang X § 3.05 (Law)
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BinSchUO2008Anh X Inhaltsverzeichnis (Law)
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BinSchUO2008Anh X Anlage 2 zur Dienstanweisung Nr. 1 des Anhang X *% Querwiderstandsbeiwert (Law)
...xt in Bearbeitung
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BesÜV2Bek 1992-03-09 Anlage 4 (Anlage IX des BBesG) (Law)
...xtes: BGBl. I 1992, 470 - 472) Dem ...
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BinSchUO2008Anh X § 3.07 Bescheinigung (Law)
1. Die Übereinstimmung jeder Seil- und Kettenanlage mit den Anforderungen dieses Kapitels ist im Fährzeugnis zu bescheinigen. ...
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BinSchUO2008Anh X § 4.02 Sonstige Abweichungen (Law)
1. Wenn die Anwendung der in diesem Kapitel genannten Bestimmungen nach Ablauf der Übergangsbestimmungen praktisch schwer ausführbar ist oder...
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BinSchUO2008Anh X § 7.02 Allgemeine Bestimmungen (Law)
...XII sowie III, IV und XI anzuwenden.
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BinSchUO2008Anh X § 8.03 Allgemeine Anforderungen (Law)
...ximal 5 Jahre und ist an Bord mitzuführen sowie der Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt vorzulegen. 2. Ein sicherer Einstieg und ...
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BinSchUO2008Anh X § 8.07 Antrieb, Kraftstoffsystem (Law)
1. Im Sinne von Anhang II § 15.07 gelten die Segel als ein Hauptantriebssystem. 2. ...
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BinSchUO2008Anh X § 8.10 Rettungsmittel (Law)
1. An Bord der Zeesboote müssen mindestens zwei Rettungsringe entsprechend Anhang II § 15.09 Nr. 1 vorhanden sein. Sie müssen sich verwendung...
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BinSchUO2008Anh X § 8.11 Schutz vor Überbordfallen und Wiedereinstiegsmittel (Law)
...zbereitschaft gewährleistet ist.
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BinSchUO2008Anh X § 8.12 Anker- und Schleppausrüstung (Law)
1. Das Zeesboot muss mit zwei Ankern ausgerüstet sein. Ein Anker muss eine Masse von mindestens 25 kg und ein zweiter Anker muss mindestens e...
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BinSchUO2008Anh X § 8.16 Besatzung (Law)
Das Zeesboot ist mindestens mit einem Schiffsführer und einem Decksmann zu besetzen. Der Schiffsführer muss mindestens im Besitz eines modifizierten C1-Patentes sein sowie Segelerfahrung ...
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BinSchUO2008Anh X § 9.04 Schwimmfähigkeit im Leckfall (Law)
Die Schwimmfähigkeit im Leckfall ist rechnerisch nach Maßgabe der Anforderungen der Verordnung über Sportboote und Wassermotorräder oder nach Maßgabe des Anhangs II § 15.03 Nummer 7 bis 1...
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BinSchUO2008Anh X § 9.17 Fahrtauglichkeitsbescheinigung (Law)
...ximal 5 Jahre. In der Fahrtauglichkeitsbescheinigung ist im Feld „Art des Fahrzeuges“ die Bezeichnung „Taxiboot“ einzutragen.