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BinSchStrO 2012 § 20.03 Zusammenstellung der Verbände (Law)
In einen Schleppverband dürfen nur so viele Fahrzeuge eingestellt werden, dass er nicht mehr als eine Schleusung benötigt.
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BinSchStrO 2012 § 20.04 Fahrgeschwindigkeit (Law)
...und die Benutzung der Wasserstraße sowie der übrige Schiffsverkehr nicht über Gebühr beeinträchtigt werden.
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BinSchStrO 2012 § 20.07 Überholen (Law)
(keine besonderen Vorschriften)
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BinSchStrO 2012 § 20.18 Durchfahren der Brücken, Sperrwerke, (Law)
(keine besonderen Vorschriften)
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BinSchStrO 2012 § 21.04 Fahrgeschwindigkeit (Law)
...und einer Abladetiefe von mehr als 1,75 m oder für einen Verband mit einer Breite von mehr als 8,25 m und einer Abladetiefe von mehr als 1,85 m von der Schleuse Wernsdorf (km 47,60) bis Spreenhagen (k...
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BinSchStrO 2012 § 21.20 Segeln (Law)
...und den nachfolgend bezeichneten Strecken 1. Spree-Oder-Wasserstraße von der Spreemündung (km 0,15) bis ...
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BinSchStrO 2012 § 22.06 Begegnen (Law)
...undespolizei oder h) Fahrzeuge der Bundeswehr, ...
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BinSchStrO 2012 § 22.07 Überholen (Law)
1. Das Überholen auf einem Stichkanal, einem Nebenarm und einem Altarm ist verboten. 2. ...
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BinSchStrO 2012 § 22.11 Schifffahrt bei Hochwasser (Law)
Bei einem Wasserstand von mehr als 200 cm am Unterpegel Rathenow ist das Befahren der Unteren Havel-Wasserstraße vom Oberwasser der Hauptschleuse Rathenow (km 10...
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BinSchStrO 2012 § 22.21 Bezeichnung der Fahrzeuge (Law)
Ein Sportfahrzeug, von dem aus Sporttauchen betrieben wird, muss neben der nach dieser Verordnung allgemein vorgeschriebenen Bezeichnung die Bezeichnung nach § 8.12 führen.
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BinSchStrO 2012 § 23.07 Überholen (Law)
...und dessen Länge 82,00 m oder dessen Breite 8,25 m nicht überschreiten, b) einem Fahrzeug gestattet, wenn dessen Län...
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BinSchStrO 2012 § 23.08 Wenden (Law)
(keine besonderen Vorschriften)
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BinSchStrO 2012 § 23.27 Verkehrsbeschränkungen der Schifffahrt (Law)
...und Baumwerder, c) Baumwerder und Scharfenberg sowie der Insel Reiswerder und dem Ostufer des Tegeler Sees ...
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BinSchStrO 2012 § 24.04 Fahrgeschwindigkeit (Law)
...und auf der Stör-Wasserstraße von km 0,00 bis km 19,90. ...
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BinSchStrO 2012 § 24.08 Wenden (Law)
(keine besonderen Vorschriften)
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BinSchStrO 2012 § 24.10 Stillliegen (Law)
...und der Stör-Wasserstraße mit einer Wasserspiegelbreite unter 40,00 m ist das Stillliegen verboten. ...
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BinSchStrO 2012 § 24.11 Schifffahrt bei Hochwasser (Law)
(keine besonderen Vorschriften)
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BinSchStrO 2012 § 24.21 Bezeichnung der Fahrzeuge (Law)
Ein Sportfahrzeug, von dem aus Sporttauchen betrieben wird, muss neben der nach dieser Verordnung allgemein vorgeschriebenen Bezeichnung die Bezeichnung nach § 8.12 führen.
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BinSchStrO 2012 § 24.24 Sonderbestimmungen für Kleinfahrzeuge (Law)
(keine besonderen Vorschriften)
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BinSchStrO 2012 § 25.04 Fahrgeschwindigkeit (Law)
1. Die zul...