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StPO § 173 Verfahren des Gerichts nach Antragstellung (Law)
(1) Auf Verlangen des Gerichts hat ihm die Staatsanwaltschaft die bisher von ihr geführten Verhandlungen vorzulegen. (2) Das Gericht kann den Antrag unter Bestimmung einer Frist dem Beschuld...
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ZPO § 173 Zustellung durch Aushändigung an der Amtsstelle (Law)
Ein Schriftstück kann dem Adressaten oder seinem rechtsgeschäftlich bestellten Vertreter durch Aushändigung an der Amtsstelle zugestellt werden. Zum Nachweis der Zustellung ist auf dem Schriftstück un...
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BGB § 173 Wirkungsdauer bei Kenntnis und fahrlässiger Unkenntnis (Law)
Die Vorschriften des § 170, des § 171 Abs. 2 und des § 172 Abs. 2 finden keine Anwendung, wenn der Dritte das Erlöschen der Vertretungsmacht bei der Vornahme des Rechtsgeschäfts kennt oder kennen muss...
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VVG 2008 § 173 Anerkenntnis (Law)
(1) Der Versicherer hat nach einem Leistungsantrag bei Fälligkeit in Textform zu erklären, ob er seine Leistungspflicht anerkennt. (2) Das Anerkenntnis darf nur einmal zeitlich begrenzt werd...
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SGB 5 § 173 Allgemeine Wahlrechte (Law)
...2007 für ein darüber hinausgehendes Gebiet gegolten hat, bleibt dies unberührt; die Satzung darf das Wahlrecht nicht auf bestimmte Personen beschränken oder von Bedingungen abhängig machen. Eine Satzu...
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FamFG § 173 Vertretung eines Kindes durch einen Beistand (Law)
Wird das Kind durch das Jugendamt als Beistand vertreten, ist die Vertretung durch den sorgeberechtigten Elternteil ausgeschlossen.
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SGB 6 § 173 Grundsatz (Law)
Die Beiträge sind, soweit nicht etwas anderes bestimmt ist, von denjenigen, die sie zu tragen haben (Beitragsschuldner), unmittelbar an die Träger der Rentenversicherung zu zahlen.
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AO 1977 § 173 Aufhebung oder Änderung von Steuerbescheiden wegen neuer Tatsachen oder Beweismittel (Law)
...202 Abs. 1 Satz 3 ergangen ist.
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UmwG 1995 § 173 Zeitliche Begrenzung der Haftung für übertragene Verbindlichkeiten (Law)
Auf die zeitliche Begrenzung der Haftung für die im Ausgliederungs- und Übernahmevertrag aufgeführten Verbindlichkeiten ist § 157 entsprechend anzuwenden.
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RAG 20 § 10 (Law)
...20) der Geldleistung zugrunde liegt. (2) Das Pflegegeld wird in der Weise angepaßt, daß der für Januar 1978 zu zahlende Betrag mit 1,074 zu vervielfältigen ist.
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RAG 20 § 6 (Law)
Es treten in Kraft: ... die übrigen Vorschriften am 1. Juli 1977.
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ScheckG Art 20 (Law)
Ein Indossament auf einem Inhaberscheck macht den Indossanten nach den Vorschriften über den Rückgriff haftbar, ohne aber die Urkunde in einen Orderscheck umzuwandeln.
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RAG 20 § 12 (Law)
In der Altershilfe für Landwirte werden wegen der Veränderung der allgemeinen Bemessungsgrundlage in der Rentenversicherung der Arbeiter für das Jahr 1977 gegenüber derjenigen für das Jahr 1976 um 9,9...
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RAG 20 § 4 (Law)
§ 32 Abs. 3 Satz 4 des Schornsteinfegergesetzes in der Fassung dieses Gesetzes gilt vom 1. Januar 1978 an auch für Versorgungsfälle, die vor dem 1. Juli 1977 eingetreten sind.
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RAG 20 § 7 (Law)
...20) und der Vorschriften dieses Gesetzes unter Zugrundelegung der bisherigen Versicherungszeiten ergeben würde.
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RAG 20 § 1 (Law)
(1) Ist dem Leistungsbezieher vor dem 1. Juli 1977 eine medizinische oder berufsfördernde Maßnahme zur Rehabilitation bewilligt worden, so wird Übergangsgeld nach den am 30. Juni 1977 geltenden Vorsch...
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BImSchV 17 2013 Anlage 1 (zu § 8 Absatz 1, § 18 Absatz 5 und § 20 Absatz 1) (Law)
...2013, 1057) Für die in den Buchstaben a bis d genannten krebserzeugenden Stoffe gelten folgende Emissionsgrenzwerte: ...
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SGB 3 § 173 Übernahme und Erstattung von Beiträgen bei Befreiung von der Versicherungspflicht in der Rentenversicherung (Law)
(1) Wer Arbeitslosengeld oder Übergangsgeld bezieht und von der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung befreit ist (§ 6 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1, § 231 Absatz 1 und 2...
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BImSchV 17 2013 § 17 Auswertung und Beurteilung von kontinuierlichen Messungen (Law)
(1) Während des Betriebs der Abfallverbrennungs- oder -mitverbrennungsanlagen ist aus den nach § 16 ermittelten Messwerten für jede aufeinander folgende halbe Stunde jeweils der Halbstundenmittelwert ...
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RAG 20 § 11 (Law)
Der vervielfältigte Jahresarbeitsverdienst darf den Betrag von 36.000 Deutsche Mark nicht übersteigen, es sei denn, daß gemäß § 575 Abs. 2 Satz 2 und 3 der Reichsversicherungsordnung ein höherer Betra...