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BEG § 108 (Law)
(1) §§ 102 bis 107 finden auf Berufssoldaten der früheren Wehrmacht sowie ihre Hinterbliebenen entsprechende Anwendung. (2) Für die Bemessung der ruhegehaltfähigen Dienstbezüge nach den Beso...
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DRiG § 108 (weggefallen) (Law)
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BNotO § 108 (Law)
(1) Die Beisitzer aus den Reihen der Notare werden von dem Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz berufen. Sie werden einer Vorschlagsliste entnommen, die das Präsidium der Bundesnotar...
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GBO § 108 (Law)
(1) Nach dem Ablauf der Widerspruchsfrist stellt das Grundbuchamt durch Beschluß die neue Rangordnung fest, sofern nicht Anlaß besteht, einen neuen Vorschlag zu machen. Es entscheidet hierbei zugleich...
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GBVfg § 108 (Law)
(1) Grundbuchblätter in festen Bänden können nach näherer Anordnung der Landesjustizverwaltung durch die Verwendung von Ablichtungen der bisherigen Blätter auf Bände mit herausnehmbaren Einlegebogen u...
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HGB § 108 (Law)
Die Anmeldungen sind von sämtlichen Gesellschaftern zu bewirken. Das gilt nicht, wenn sich nur die inländische Geschäftsanschrift ändert.
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LuftFzgG (XXXX) §§ 108 und 109 (Law)
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ALG § 108 Anspruch auf Rentenauskunft (Law)
Ein Anspruch auf Rentenauskunft besteht erst ab 1. Januar 1997.
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AMG 1976 § 108 (Law)
(weggefallen)
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BHO § 108 Genehmigung des Haushaltsplans (Law)
Der Haushaltsplan und die Festsetzung der Umlagen oder der Beiträge bedürfen bei bundesunmittelbaren juristischen Personen des öffentlichen Rechts der Genehmigung des zuständigen Bundesministeriums. D...
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GewO § 108 Abrechnung des Arbeitsentgelts (Law)
...xtform zu erteilen. Die Abrechnung muss mindestens Angaben über Abrechnungszeitraum und Zusammensetzung des Arbeitsentgelts enthalten. Hinsichtlich der Zusammensetzung sind insbesondere Angaben über A...
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BewG (XXXX) §§ 105 bis 108 (weggefallen) (Law)
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EinigVtr Anlage II Kap X A III Anlage II Kapitel X (Law)
Folgendes Recht der Deutschen Demokratischen Republik bleibt mit folgenden Maßgaben in Kraft: 1. §§ 242, 243 Abs. 1, §§ 248 und ...
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BinSchUO2008Anh X § 2.04 Festigkeit des Wagendecks (Law)
1. Bei Wagenfähren muss ein Festigkeitsnachweis für Belastung des Wagendecks mit den zulässigen Landfahrzeugen, die sich aus den Stabilitätsb...
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BinSchUO2008Anh X § 3.02 Nachweis der Intaktstabilität für Gierseilfähren (Law)
1. Ergänzend zu § 2.02 muss sich der Nachweis ausreichender Intaktstabilität für Gierseilfähren auf Berechnungen für Neigungen der Gierseilfä...
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BinSchUO2008Anh X § 3.05 Prüfung (Law)
Seil- und Kettenanlagen sind a) vor der ersten Inbetriebnahme, b) vo...
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BinSchUO2008Anh X § 5.06 Rettungsmittel (Law)
...XII Artikel 4 § 15.09 Nummer 5 in Verbindung mit Nummer 7 bis 9 ersetzt werden. 3. Rettungswesten müssen im Fahrgastbereich gelagert sein. S...
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BinSchUO2008Anh X § 6.01 Übergangsbestimmungen für Barkassen, die in Betrieb sind (Law)
1. Barkassen, die den Vorschriften des Kapitels 5 nicht entsprechen, müssen den in nachstehender Tabelle und den in den Nu...
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BinSchUO2008Anh X § 7.01 Begriffsbestimmung (Law)
Im Sinne dieses Anhangs ist: „kleines Fahrgastschiff,“ ein Fahrgastschiff, das zur Beförderung von nicht mehr als 12 Fahrgästen gebaut und eingerichtet ist. ...
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BinSchUO2008Anh X § 8.05 Stabilität und Auftrieb (Law)
Die Stabilität und der Auftrieb sind entsprechend DIN EN ISO 12217-2, Ausgabe Oktober 2002 rechnerisch nachzuweisen. Dabei muss: a) ...