-
OWiG 1968 § 28 Entschädigung (Law)
(1) Stand das Eigentum an der Sache oder das eingezogene Recht zur Zeit der Rechtskraft der Entscheidung über die Einziehung einem Dritten zu oder war der Gegenstand mit dem Recht eines Dritten belast...
-
OWiG 1968 § 32 Ruhen der Verfolgungsverjährung (Law)
(1) Die Verjährung ruht, solange nach dem Gesetz die Verfolgung nicht begonnen oder nicht fortgesetzt werden kann. Dies gilt nicht, wenn die Handlung nur deshalb nicht verfolgt werden kann, weil Antra...
-
OWiG 1968 § 40 Verfolgung durch die Staatsanwaltschaft (Law)
Im Strafverfahren ist die Staatsanwaltschaft für die Verfolgung der Tat auch unter dem rechtlichen Gesichtspunkt einer Ordnungswidrigkeit zuständig, soweit ein Gesetz nichts anderes bestimmt. ...
-
OWiG 1968 § 51 Verfahren bei Zustellungen der Verwaltungsbehörde (Law)
(1) Für das Zustellungsverfahren der Verwaltungsbehörde gelten die Vorschriften des Verwaltungszustellungsgesetzes, wenn eine Verwaltungsbehörde des Bundes das Verfahren durchführt, sonst die entsprec...
-
OWiG 1968 § 69 Zwischenverfahren (Law)
(1) Ist der Einspruch nicht rechtzeitig, nicht in der vorgeschriebenen Form oder sonst nicht wirksam eingelegt, so verwirft ihn die Verwaltungsbehörde als unzulässig. Gegen den Bescheid ist innerhalb ...
-
OWiG 1968 § 71 Hauptverhandlung (Law)
(1) Das Verfahren nach zulässigem Einspruch richtet sich, soweit dieses Gesetz nichts anderes bestimmt, nach den Vorschriften der Strafprozeßordnung, die nach zulässigem Einspruch gegen einen Strafbef...
-
OWiG 1968 § 79 Rechtsbeschwerde (Law)
(1) Gegen das Urteil und den Beschluß nach § 72 ist Rechtsbeschwerde zulässig, wenn 1. gegen den Betroffenen eine Geldbuße von m...
-
OWiG 1968 § 80 Zulassung der Rechtsbeschwerde (Law)
(1) Das Beschwerdegericht läßt die Rechtsbeschwerde nach § 79 Abs. 1 Satz 2 auf Antrag zu, wenn es geboten ist, 1. die Nachprüfu...
-
OWiG 1968 § 81 Übergang vom Bußgeld- zum Strafverfahren (Law)
(1) Das Gericht ist im Bußgeldverfahren an die Beurteilung der Tat als Ordnungswidrigkeit nicht gebunden. Jedoch darf es auf Grund eines Strafgesetzes nur entscheiden, wenn der Betroffene zuvor auf di...
-
OWiG 1968 § 82 Bußgelderkenntnis im Strafverfahren (Law)
(1) Im Strafverfahren beurteilt das Gericht die in der Anklage bezeichnete Tat zugleich unter dem rechtlichen Gesichtspunkt einer Ordnungswidrigkeit. (2) Läßt das Gericht die Anklage zur Hau...
-
OWiG 1968 § 85 Wiederaufnahme des Verfahrens (Law)
(1) Für die Wiederaufnahme eines durch rechtskräftige Bußgeldentscheidung abgeschlossenen Verfahrens gelten die §§ 359 bis 373a der Strafprozeßordnung entsprechend, soweit die nachstehenden Vorschrift...
-
OWiG 1968 § 90 Vollstreckung des Bußgeldbescheides (Law)
(1) Der Bußgeldbescheid wird, soweit das Gesetz nichts anderes bestimmt, nach den Vorschriften des Verwaltungs-Vollstreckungsgesetzes vom 27. April 1953 (BGBl. I S. 157) in der jeweils geltenden Fassu...
-
OWiG 1968 § 101 Vollstreckung in den Nachlaß (Law)
In den Nachlaß des Betroffenen darf eine Geldbuße nicht vollstreckt werden.
-
OWiG 1968 § 102 Nachträgliches Strafverfahren (Law)
(1) Wird nach Rechtskraft des Bußgeldbescheides wegen derselben Handlung die öffentliche Klage erhoben, so soll die Vollstreckungsbehörde die Vollstreckung des Bußgeldbescheides insoweit aussetzen. ...
-
OWiG 1968 § 112 Verletzung der Hausordnung eines Gesetzgebungsorgans (Law)
(1) Ordnungswidrig handelt, wer gegen Anordnungen verstößt, die ein Gesetzgebungsorgan des Bundes oder eines Landes oder sein Präsident über das Betreten des Gebäudes des Gesetzgebungsorgans oder des ...
-
BBauG § 64 Geldleistungen (Law)
(1) Die Gemeinde ist Gläubigerin und Schuldnerin der im Umlegungsplan festgesetzten Geldleistungen. (2) Geldleistungen werden mit der Bekanntmachung nach § 71 fällig. Die Fälligkeit der Ausg...
-
BewG § 64 Mitglieder (Law)
(1) Dem Bewertungsbeirat gehören an 1. in jeder Abteilung und Unterabteilung: ...
-
BVG § 64 (Law)
Berechtigte mit Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt im Ausland erhalten Versorgung wie Berechtigte im Geltungsbereich dieses Gesetzes, soweit die §§ 64a bis 64f nichts Abweichendes best...
-
HGB § 64 (Law)
Die Zahlung des dem Handlungsgehilfen zukommenden Gehalts hat am Schlusse jedes Monats zu erfolgen. Eine Vereinbarung, nach der die Zahlung des Gehalts später erfolgen soll, ist nichtig.
-
JGG § 64 Bewährungsplan (Law)
§ 60 gilt sinngemäß. Der Jugendliche ist über die Bedeutung der Aussetzung, die Bewährungs- und Unterstellungszeit, die Weisungen und Auflagen sowie darüber zu belehren, daß er die Festsetzung einer J...