-
SamEnV § 19 Inkrafttreten (Law)
...4 Tage nach der Verkündung in Kraft. Abweichend von Satz 1 treten die §§ 5 und 12 am Tag nach der Verkündung in Kraft.
-
RSAV § 19 Jahresausgleich (Law)
...4 und 5 geleisteten Abschlagszahlungen; als Abschlagszahlung nach § 17 Abs. 4 und 5 gelten die von der Bundesversicherungsanstalt für Angestellte nach § 17 Abs. 6 nachgewiesenen Beträge. ...
-
RuStAG § 19 (Law)
(1) Die Entlassung einer Person, die unter elterlicher Sorge oder unter Vormundschaft steht, kann nur von dem gesetzlichen Vertreter und nur mit Genehmigung des deutschen Familiengerichts beantragt we...
-
UmstBauSparkV § 19 Abgrenzungsposten (Law)
...4) Absatz 1 gilt auch für Löhne und Gehälter für einen am 21. Juni 1948 laufenden Zeitabschnitt. Nach dem 20. Juni 1948 gezahlte, anteilig zu berechnende Sondervergütungen, auf die der Empfänger einen...
-
WoBindG § 19 Gleichstellungen (Law)
...4) Dem Bauherrn eines Kaufeigenheims oder einer Kaufeigentumswohnung steht der Bewerber gleich, wenn diesem die öffentlichen Mittel nach den Vorschriften des Zweiten Wohnungsbaugesetzes bewilligt word...
-
AtStrlSV § 19 Grundsätze (Law)
...4. Folgen von nuklearen Havarien durch technische Mittel und organisatorische Maßnahmen begrenzt werden.
-
ArbnErfG § 19 Anbietungspflicht (Law)
...4) Der Arbeitgeber oder der Arbeitnehmer kann eine andere Festsetzung der Bedingungen beantragen, wenn sich Umstände wesentlich ändern, die für die vereinbarten oder festgesetzten Bedingungen maßgeben...
-
BeamtVG § 19 Witwengeld (Law)
...49 Abs. 1 des Bundesbeamtengesetzes) verstorben ist oder dem die Entscheidung nach § 49 Abs. 2 des Bundesbeamtengesetzes zugestellt war.
-
BHO § 19 Übertragbarkeit (Law)
(1) Ausgaben für Investitionen und Ausgaben aus zweckgebundenen Einnahmen sind übertragbar. Andere Ausgaben können im Haushaltsplan für übertragbar erklärt werden, wenn dies ihre wirtschaftliche und s...
-
ErsDiG § 19 Einberufung (Law)
...4) Dienstpflichtige, deren Verfügbarkeit nicht innerhalb der letzten zwei Jahre vor der Einberufung festgestellt worden ist, sind vor der Einberufung zu hören. (5) Im Einberufungsbescheid si...
-
EnergieStG § 19 Einfuhr (Law)
...4 des Zollkodex vorgesehenen besonderen Verfahren der Zollüberwachung beim Eingang in das Zollgebiet der Gemeinschaft, b) ...
-
BrucelloseV § 19 (Law)
...4), zuletzt geändert durch den Durchführungsbeschluss (EU) 2016/448 (ABl. L 78 vom 24.3.2016, S. 78), als amtlich frei von der Brucellose anerkannt ist, ist ein amtlich anerkannter brucellosefreier Ri...
-
DruckLV § 19 Nachweise (Law)
...mbinierten Schleusen, Schachtrohre und Krankendruckluftkammern unter Angabe der bisherigen Einsätze und die sich hierauf beziehenden Prüfbescheinigungen nach den §§ 7 und 17 Abs. 3, ...
-
BRüG § 19 (Law)
Bei rückerstattungsrechtlichen Schadensersatzansprüchen auf Zahlung einer Rente werden die bis zum 31. März 1956 fällig gewesenen Beträge mit der Maßgabe zusammengerechnet, daß die Reichsmarkbeträge i...
-
BNotO § 19 (Law)
...4 bezeichneten Art im Verhältnis zwischen dem Notar und dem Auftraggeber. Im übrigen sind die Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuchs über die Schadensersatzpflicht im Fall einer von einem Beamten b...
-
FlurbG § 19 (Law)
(1) Die Teilnehmergemeinschaft kann die Teilnehmer nur zu Beiträgen in Geld (Geldbeiträge) oder in Sachen, Werken, Diensten oder in anderen Leistungen (Sachbeiträge) heranziehen, soweit die Aufwendung...
-
GBVfg § 19 (Law)
(1) In den Fällen des § 12 Abs. 1 Buchstabe b und c ist bei Eintragung der Vormerkung die rechte Hälfte der Spalte für die endgültige Eintragung freizulassen. Das gilt jedoch nicht, wenn es sich um ei...
-
GVGEG § 19 (Law)
(1) Die übermittelten Daten dürfen nur zu dem Zweck verwendet werden, zu dessen Erfüllung sie übermittelt worden sind. Eine Verwendung für andere Zwecke ist zulässig, soweit die Daten auch dafür hätte...
-
GewStG § 19 Vorauszahlungen (Law)
...4 An diese Festsetzung ist die Gemeinde bei der Anpassung der Vorauszahlungen nach den Sätzen 1 und 2 gebunden. (4) Wird im Laufe des Erhebungszeitraums ein Gewerbebet...
-
FELEG § 19 Kostentragung (Law)
Die Leistungsaufwendungen und die bei der Durchführung dieses Gesetzes entstehenden Verwaltungskosten werden vom Bund getragen.