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FamFG § 51 Verfahren (Law)
...rkenntnisse zu erwarten sind. (4) Für die Kosten des Verfahrens der einstweiligen Anordnung gelten die allgemeinen Vorschriften.
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GeflPestSchV § 51 Notimpfung (Law)
Die zuständige Behörde kann unter Beachtung einer Risikobewertung des Friedrich-Loeffler-Instituts die Durchführung einer Notimpfung anordnen. Die §§ 36 bis 42 gelten entsprechend.
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HRG § 51 (Law)
(weggefallen)
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LwVfG § 51 (Law)
...rkehrsgesetzes geregelten Verfahren ganz oder teilweise anzuwenden sind; sie können zusätzliche Vorschriften erlassen, die den Besonderheiten dieser Verfahren entsprechen.
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MilchQuotV § 51 Ausnahmen (Law)
(1) Die Einziehung nach § 48 Absatz 3 Satz 1 und das Übernahmerecht nach § 49 Absatz 1 Satz 1 gelten nicht, wenn 1. ein ganzer B...
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SchRG § 51 (Law)
(1) Mit der Übertragung der Forderung geht die Schiffshypothek auf den neuen Gläubiger über. (2) Die Forderung kann nicht ohne die Schiffshypothek, die Schiffshypothek kann nicht ohne die Fo...
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UErgG § 51 (Law)
...rk für je 100 Reichsmark des früheren Eigenkapitals ausmacht, ist verpflichtet, den überschießenden Betrag spätestens einen Monat nach Feststellung des Jahresabschlusses für das am 31. Dezember 1972 l...
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VwGO § 51 (Law)
(1) Ist gemäß § 5 Abs. 2 des Vereinsgesetzes das Verbot des Gesamtvereins an Stelle des Verbots eines Teilvereins zu vollziehen, so ist ein Verfahren über eine Klage dieses Teilvereins gegen das ihm g...
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ZÄPrO § 51 (Law)
Die Prüfung in der Kieferorthopädie (XI) wird von einem Prüfer und in der Regel an vier Tagen abgehalten. Der Kandidat hat in einem schriftlichen Bericht über einen Krankheitsfall und in einer mündlic...
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BBergG § 51 Betriebsplanpflicht (Law)
...rkseigentums sowie im Falle des Erlöschens einer sonstigen Bergbauberechtigung. (2) Absatz 1 gilt nicht für einen Aufsuchungsbetrieb, in dem weder Vertiefungen in der Oberfläche angelegt noc...
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BBhV § 51 Bewilligungsverfahren (Law)
(1) Über die Notwendigkeit und die wirtschaftliche Angemessenheit von Aufwendungen nach § 6 entscheidet die Festsetzungsstelle. Die beihilfeberechtigte Person ist zur Mitwirkung verpflichtet. § 60 Abs...
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BeamtStG § 51 Personalvertretung (Law)
Die Bildung von Personalvertretungen zum Zweck der vertrauensvollen Zusammenarbeit zwischen der Behördenleitung und dem Personal ist unter Einbeziehung der Beamtinnen und Beamten zu gewährleisten. ...
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BewG § 51 Tierbestände (Law)
...rkauf bestimmt sind. Ist das nicht der Fall, so ist das Zuchtvieh dem Zweig des Tierbestands zuzurechnen, dem es überwiegend dient. (4) Der Umrechnungsschlüssel für Tierbestände i...
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BGB § 51 Sperrjahr (Law)
Das Vermögen darf den Anfallberechtigten nicht vor dem Ablauf eines Jahres nach der Bekanntmachung der Auflösung des Vereins oder der Entziehung der Rechtsfähigkeit ausgeantwortet werden.
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BLG § 51 (Law)
...rken. Beteiligte sind der Zahlungspflichtige und die der Anforderungsbehörde bekannten Berechtigten. (2) Kommt eine Einigung zustande, so hat die Anforderungsbehörde diese zu beurkunden und ...
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EStG § 51 Ermächtigungen (Law)
...rklärungspflicht auf die Fälle, in denen eine Veranlagung in Betracht kommt, über die den Einkommensteuererklärungen beizufügenden Unterlagen und über die Beistandspflichten Dritter; ...
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BVerfGG § 51 (Law)
Die Einleitung und Durchführung des Verfahrens wird durch den Rücktritt des Bundespräsidenten, durch sein Ausscheiden aus dem Amt oder durch Auflösung des Bundestages oder den Ablauf seiner Wahlperiod...
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BRAO § 51 Berufshaftpflichtversicherung (Law)
(1) Der Rechtsanwalt ist verpflichtet, eine Berufshaftpflichtversicherung zur Deckung der sich aus seiner Berufstätigkeit ergebenden Haftpflichtgefahren für Vermögensschäden abzuschließen und die Vers...
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FGO § 51 (Law)
...rkundsbeamter ist auch ausgeschlossen, wer bei dem vorausgegangenen Verwaltungsverfahren mitgewirkt hat. (3) Besorgnis der Befangenheit nach § 42 der Zivilprozessordnung ist stets dann begrü...
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PatG § 51 (Law)
Das Patentamt hat der zuständigen obersten Bundesbehörde zur Prüfung der Frage, ob jede Veröffentlichung gemäß § 50 Abs. 1 zu unterbleiben hat oder ob eine gemäß § 50 Abs. 1 ergangene Anordnung aufzuh...