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UmwG 1995 § 10 Bestellung der Verschmelzungsprüfer (Law)
...§ 318 Abs. 5 des Handelsgesetzbuchs. (2) Zuständig ist jedes Landgericht, in dessen Bezirk ein übertragender Rechtsträger seinen Sitz hat. Ist bei dem Landgericht eine Kammer für Handelssach...
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UmwG 1995 § 11 Stellung und Verantwortlichkeit der Verschmelzungsprüfer (Law)
...§ 319 Abs. 1 bis 4, § 319a Abs. 1, § 319b Abs. 1, § 320 Abs. 1 Satz 2 und Abs. 2 Satz 1 und 2 des Handelsgesetzbuchs entsprechend. Soweit Rechtsträger betroffen sind, für die keine Pflicht zur Prüfung...
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UmwG 1995 § 12 Prüfungsbericht (Law)
...§ 8 Abs. 2 und 3 ist entsprechend anzuwenden.
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UmwG 1995 § 16 Anmeldung der Verschmelzung (Law)
...§ 247 des Aktiengesetzes, die §§ 82, 83 Abs. 1 und § 84 der Zivilprozessordnung sowie die im ersten Rechtszug für das Verfahren vor den Landgerichten geltenden Vorschriften der Zivilprozessordnung ent...
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UmwG 1995 § 24 Wertansätze des übernehmenden Rechtsträgers (Law)
...§ 253 Abs. 1 des Handelsgesetzbuchs auch die in der Schlußbilanz eines übertragenden Rechtsträgers angesetzten Werte angesetzt werden.
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UmwG 1995 § 25 Schadenersatzpflicht der Verwaltungsträger der übertragenden Rechtsträger (Law)
...§ 19 Abs. 3 bekannt gemacht worden ist.
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UmwG 1995 § 33 Anderweitige Veräußerung (Law)
...§ 31 bestimmten Frist Verfügungsbeschränkungen bei den beteiligten Rechtsträgern nicht entgegen.
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UmwG 1995 § 39 Ausschluß der Verschmelzung (Law)
...§ 145 des Handelsgesetzbuchs eine andere Art der Auseinandersetzung als die Abwicklung oder als die Verschmelzung vereinbart haben.
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UmwG 1995 § 47 Unterrichtung der Gesellschafter (Law)
...§ 13 Abs. 1 über die Zustimmung beschließen soll, zu übersenden.
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UmwG 1995 § 54 Verschmelzung ohne Kapitalerhöhung (Law)
(1) Die übernehmende Gesellschaft darf zur Durchführung der Verschmelzung ihr Stammkapital nicht erhöhen, soweit 1. sie Anteile ...
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UmwG 1995 § 64 Durchführung der Hauptversammlung (Law)
(1) In der Hauptversammlung sind die in § 63 Absatz 1 bezeichneten Unterlagen zugänglich zu machen. Der Vorstand hat den Verschmelzungsvertrag oder seinen Entwurf zu Beginn der Verhandlung mündlich zu...
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UmwG 1995 § 67 Anwendung der Vorschriften über die Nachgründung (Law)
...§ 52 Abs. 3, 4, 6 bis 9 des Aktiengesetzes über die Nachgründung entsprechend anzuwenden. Dies gilt nicht, wenn auf die zu gewährenden Aktien nicht mehr als der zehnte Teil des Grundkapitals dieser Ge...
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UmwG 1995 § 74 Inhalt der Satzung (Law)
...§ 26 Abs. 4 und 5 des Aktiengesetzes bleibt unberührt.
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UmwG 1995 § 75 Gründungsbericht und Gründungsprüfung (Law)
...§ 32 des Aktiengesetzes) sind auch der Geschäftsverlauf und die Lage der übertragenden Rechtsträger darzustellen. Zum Gründungsprüfer (§ 33 Absatz 2 des Aktiengesetzes) kann der Verschmelzungsprüfer b...
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UmwG 1995 § 76 Verschmelzungsbeschlüsse (Law)
...§ 31 des Aktiengesetzes zu wählen sind. Auf eine übertragende Aktiengesellschaft ist § 124 Abs. 2 Satz 3, Abs. 3 Satz 1 und 3 des Aktiengesetzes entsprechend anzuwenden.
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UmwG 1995 § 82 Vorbereitung der Generalversammlung (Law)
...§ 63 Abs. 1 Nr. 1 bis 4 bezeichneten Unterlagen sowie die nach § 81 erstatteten Prüfungsgutachten zur Einsicht der Mitglieder auszulegen. Dazu erforderliche Zwischenbilanzen sind gemäß § 63 Absatz 2 S...
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UmwG 1995 § 98 Verschmelzungsbeschlüsse (Law)
Die Satzung der neuen Genossenschaft wird nur wirksam, wenn ihm die Anteilsinhaber jedes der übertragenden Rechtsträger durch Verschmelzungsbeschluß zustimmen. Dies gilt entsprechend für die Bestellun...
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UmwG 1995 § 101 Vorbereitung der Mitgliederversammlung (Law)
...§ 13 Abs. 1 über die Zustimmung zum Verschmelzungsvertrag beschließen soll, sind in dem Geschäftsraum des Vereins die in § 63 Abs. 1 Nr. 1 bis 4 bezeichneten Unterlagen sowie ein nach § 100 erforderli...
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UmwG 1995 § 103 Beschluß der Mitgliederversammlung (Law)
Der Verschmelzungsbeschluß der Mitgliederversammlung bedarf einer Mehrheit von drei Vierteln der abgegebenen Stimmen. Die Satzung kann eine größere Mehrheit und weitere Erfordernisse bestimmen. ...
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UmwG 1995 § 108 Austritt von Mitgliedern des übertragenden Verbandes (Law)
...§ 39 des Bürgerlichen Gesetzbuchs aus dem übernehmenden Verband aus, so sind Bestimmungen der Satzung des übernehmenden Verbandes, die gemäß § 39 Abs. 2 des Bürgerlichen Gesetzbuchs eine längere Kündi...