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WWSUVtr Art 2 Grundsätze (Law)
(2) Entgegenstehende Vorschriften der Verfassung der Deutschen Demokratischen Republik über
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ZollV Anlage 2 Zollzeichen (Law)
(2) Das Zollzeichen besteht bei Nacht aus einem weißen Zollicht.
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BKrFQV Anlage 2 (zu § 1 Abs. 2 Satz 1) (Law)
240 Minuten. 2.
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SportfAusbV Anlage 2 (zu § 3 Abs. 1 Satz 2) (Law)
(2) In einem Zeitraum von drei bis fünf Monaten sind schwerpunktmäßig
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FotoMedFachAusbV Anlage 2 (zu § 3 Abs. 1 Satz 2) (Law)
(2) In einem Zeitraum von insgesamt drei bis fünf Monaten sind schwerpunktmäßig
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LuftBODV 2 2009 § 10 Unterbrochene Flugdienstzeit (Law)
(2) Sofern in den Fällen des Absatzes 1 die Dienstzeiten die höchstzulässigen
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LuftBODV 2 2009 § 11 Vorzeitige Beendigung (Law)
Ist aufgrund besonderer Umstände bei den Besatzungsmitgliedern eine vorzeitige Ermüdung in einem Maße eingetreten, die nach Anhörung der Betroffenen Zweifel an der weiteren sicheren Durchführung des F...
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LuftBODV 2 2009 § 24 Inkrafttreten, Außerkrafttreten (Law)
Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.
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PersDienstLAusbV Anlage 2 (zu § 3 Abs. 1 Satz 2) (Law)
(2) In einem Zeitraum von insgesamt zwei bis vier Monaten sind schwerpunktmäßig
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ProdTechAusbV Anlage 2 (zu § 3 Abs. 1 Satz 2) (Law)
Monaten 1 2
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MusikfachhAusbV Anlage 2 (zu § 4 Absatz 1 Satz 2) (Law)
(2) In einem Zeitraum von insgesamt vier bis sechs Monaten sind schwerpunktmäßig
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MitbestGWO 2 2002 § 21 Öffentliche Stimmauszählung (Law)
(2) Nach Öffnung der Wahlurne entnimmt der Betriebswahlvorstand die Stimmzettel und stellt
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MitbestGWO 2 2002 § 35 Ungültige Wahlvorschläge (Law)
die nicht fristgerecht eingereicht worden sind, 2.
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MitbestGWO 2 2002 § 38 Anzuwendende Vorschriften (Law)
unmittelbarer Wahl zu wählen, so richtet sich das weitere Wahlverfahren nach den Vorschriften des Kapitels 2
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MitbestGWO 2 2002 § 40 Stimmabgabe, Wahlvorgang (Law)
(2) Der Unternehmenswahlvorstand hat die Wahlvorschläge auf den Stimmzetteln nach der Reihenfolge
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MitbestGWO 2 2002 § 41 Öffentliche Stimmauszählung (Law)
(2) Nach Öffnung der Wahlurne entnimmt der Betriebswahlvorstand die Stimmzettel und zählt
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MitbestGWO 2 2002 § 44 Stimmabgabe, Wahlvorgang (Law)
(2) Der Unternehmenswahlvorstand hat die Bewerberinnen und Bewerber auf den Stimmzetteln unter
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MitbestGWO 2 2002 § 45 Öffentliche Stimmauszählung (Law)
(2) Nach Öffnung der Wahlurne entnimmt der Betriebswahlvorstand die Stimmzettel und zählt
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MitbestGWO 2 2002 § 62 Ungültige Wahlvorschläge (Law)
die nicht fristgerecht eingereicht worden sind, 2.
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MitbestGWO 2 2002 § 65 Stimmabgabe, Wahlvorgang (Law)
(2) Der Betriebswahlvorstand hat die Wahlvorschläge auf den Stimmzetteln nach der Reihenfolge
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MitbestGWO 2 2002 § 66 Öffentliche Stimmauszählung (Law)
(2) Nach Öffnung der Wahlurne entnimmt der Betriebswahlvorstand die Stimmzettel und zählt
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MitbestGWO 2 2002 § 78 Stimmabgabe, Wahlvorgang (Law)
(2) Der Unternehmenswahlvorstand hat die Wahlvorschläge auf den Stimmzetteln nach der Reihenfolge
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MitbestGWO 2 2002 § 79 Öffentliche Stimmauszählung (Law)
(2) Nach Öffnung der Wahlurne entnimmt der Unternehmenswahlvorstand die Stimmzettel und zählt
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MitbestGWO 2 2002 § 81 Stimmabgabe, Wahlvorgang (Law)
(2) Der Unternehmenswahlvorstand hat die Bewerberinnen und Bewerber auf den Stimmzetteln unter
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MitbestGWO 2 2002 § 82 Öffentliche Stimmauszählung (Law)
(2) Nach Öffnung der Wahlurne entnimmt der Unternehmenswahlvorstand die Stimmzettel und zählt
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MitbestGWO 2 2002 § 91 Anzuwendende Vorschriften (Law)
(2) Ist das Aufsichtsratsmitglied, dessen Abberufung beantragt ist, in unmittelbarer Wahl
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MitbestGWO 2 2002 § 92 Abberufungsausschreiben, Wählerliste (Law)
(2) Das Abberufungsausschreiben muss folgende Angaben enthalten:
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MitbestGWO 2 2002 § 108 Gemeinsame Vorschrift (Law)
Abweichend von § 88 Abs. 3 Satz 1 sind auf den Seebetrieb die §§ 5 und 6 Abs. 2 nicht anzuwenden; für
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MitbestGWO 2 2002 § 117 Inkrafttreten, Außerkrafttreten (Law)
Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.
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BergtechAusbV Anlage 2 (zu § 3 Absatz 1 Satz 2) (Law)
1 2
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ArbMDFAngAusbV Anlage 2 (zu § 3 Absatz 1 Satz 2) (Law)
Die nachfolgende zeitliche Gliederung nennt die Zeiträume des Abschnittes B nach § 3 Absatz 2,
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Beschluss vom Bundesarbeitsgericht (10. Senat) - 10 AZB 32/10 (Urteil)
Juni 2008 - 2 AZR 754/06 - Rn. 23, AP BGB § 626 Nr. 211; 3.
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TEHG 2011 Anhang 2 (zu § 5 Absatz 1, § 6 Absatz 1 Satz 2, Absatz 2 Satz 2, (Law)
ist, vorlegen. 2.
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KSpG Anlage 2 (zu § 17 Absatz 2 Satz 2 und § 20 Absatz 1 Satz 1 und Absatz 2 Satz 1) (Law)
1.2.3 Die in Anlage 1 genannten Stufen 2
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UStG 1980 Anlage 2 (zu § 12 Abs. 2 Nr. 1 und 2) (Law)
aus Position 0106 2
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PflSchAnwV 1992 Anlage 2 (zu den §§ 2, 4 und 5 Abs. 2) (Law)
Anwendung nur zulässig 1 2
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GeflPestSchV Anlage 2 (zu § 7 Absatz 2, § 13 Absatz 4) (Law)
oder Puten 1 2
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ITKTAusbV Anlage 2 Teil A (zu § 11) (Law)
zu vermitteln sind 1 2
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LuftBODV 2 2009 § 4 Führung von Aufzeichnungen (Law)
(2) Überschreitungen der nach dieser Verordnung zulässigen Zeiten sind in den Aufzeichnungen
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LuftBODV 2 2009 § 7 Zusammensetzung der Flugdienstzeit (Law)
Flugdienstes bis zum Beginn der Blockzeit, mindestens jedoch eine halbe Stunde, 2.
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LuftBODV 2 2009 § 15 Ruhezeiten der Besatzungsmitglieder (Law)
(2) Die Mindestruhezeit ist nach einem nach § 8 Absatz 2 bis 7, § 9, § 10 oder
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MitbestGWO 2 2002 § 4 Zusammensetzung des Unternehmenswahlvorstands (Law)
(2) Im Unternehmenswahlvorstand sollen die in § 3 Abs. 1 Satz 1 des Gesetzes bezeichneten
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MitbestGWO 2 2002 § 5 Zusammensetzung des Betriebswahlvorstands (Law)
(2) Im Betriebswahlvorstand sollen die in § 3 Abs. 1 Nr. 1 des Gesetzes bezeichneten Arbeitnehmer
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MitbestGWO 2 2002 § 7 Geschäftsführung der Wahlvorstände (Law)
(2) Der Wahlvorstand kann sich eine schriftliche Geschäftsordnung geben.
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MitbestGWO 2 2002 § 11 Übersendung der Wählerliste (Law)
der Wählerliste verlangt worden, so erfolgt die Übersendung unverzüglich nach Ablauf der in § 10 Abs. 2
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MitbestGWO 2 2002 § 14 Antrag auf Abstimmung (Law)
Wenn die in § 13 Abs. 1 Satz 3 bezeichneten Voraussetzungen vorliegen, ist Absatz 2 anzuwenden.
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MitbestGWO 2 2002 § 22 Abstimmungsniederschrift des Betriebswahlvorstands (Law)
die Zahl der insgesamt abgegebenen Stimmen; 2.
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MitbestGWO 2 2002 § 24 Bekanntmachung des Abstimmungsergebnisses (Law)
Der Unternehmenswahlvorstand übermittelt das Abstimmungsergebnis den Betriebswahlvorständen. Jeder Betriebswahlvorstand macht das Abstimmungsergebnis für die Dauer von zwei Wochen in gleicher Weise wi...
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MitbestGWO 2 2002 § 28 Wahlvorschläge der Gewerkschaften (Law)
(2) Jeder Wahlvorschlag einer Gewerkschaft muss von einer hierzu bevollmächtigten beauftragten
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MitbestGWO 2 2002 § 29 Wahlvorschläge für Ersatzmitglieder (Law)
(2) Jedes vorgeschlagene Ersatzmitglied ist in dem Wahlvorschlag unter Angabe von Familienname