-
SGG (XXXX) §§ 146 bis 150 (weggefallen) (Law)
-
WWSUG (XXXX) §§ 1 bis 3 (weggefallen) (Law)
-
RAG 20 § 10 (Law)
(1) Die Geldleistungen werden in der Weise angepaßt, daß sie nach einem mit 1,074 vervielfältigten Jahresarbeitsverdienst berechnet werden. Für die nach § 27 des Sozialversicherungs-Angleichungsgesetz...
-
RAG 20 § 6 (Law)
Es treten in Kraft: ... die übrigen Vorschriften am 1. Juli 1977.
-
BSV 1998 Eingangsformel (Law)
Auf Grund - des § 160 des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch - Gesetzliche Rentenversicherung - (Artikel 1 des Gesetzes vom 18. De...
-
BSV 1998 Schlußformel (Law)
Der Bundesrat hat zugestimmt.
-
BrennO 1998 § 9 (Law)
(1) Stoffbesitzer (§ 36 des Gesetzes) sind natürliche Personen, die kein eigenes Brenngerät haben, ausschließlich selbstgewonnene Obststoffe mit dem Brenngerät einer fremden Brennerei verarbeiten und ...
-
BrennO 1998 § 17 (Law)
(1) Soll der Feinbrand in einer Zeit erfolgen, für die eine Abfindungsanmeldung nicht abgegeben wird, so ist dies der Dienststelle des Hauptzollamts, die die Steueraufsicht ausübt, spätestens 3 Werkta...
-
BrennO 1998 § 18 (Law)
(1) Das regelmäßige Brennrecht einer Brennerei ist das Brennrecht, das sie nach § 31 des Gesetzes besitzt oder das für sie ab dem Betriebsjahr 1922/23 festgesetzt wurde. (2) Das nach § 40 de...
-
BrennO 1998 § 43 (Law)
...bisherige Brennerei nach der Betriebsführung und wirtschaftlich im wesentlichen unverändert in der neuen Brennerei fortleben wird. Eine solche Fortsetzung des früheren Betriebs ist im allgemeinen dann...
-
BrennO 1998 § 45 (Law)
(weggefallen)
-
BrennO 1998 § 49 (Law)
Auf einem Grundstück darf nicht mehr als eine Brennerei betrieben werden. Das Hauptzollamt kann Ausnahmen zulassen, wenn die amtliche Aufsicht (§ 43 des Gesetzes) nicht erschwert wird. Dabei muß die Z...
-
BrennO 1998 § 57 (Law)
(weggefallen)
-
BrennO 1998 § 64 (Law)
(1) Die als Teile der Betriebseinrichtung angemeldeten Geräte und Gefäße sind in den Brennereiräumen und an den im Grundriß für sie angegebenen Plätzen aufzubewahren. Während der Nichtbenutzung können...
-
BrennO 1998 § 77 (Law)
Alle Rohre (§ 74 Abs. 2) müssen eine ihrem Zweck entsprechende lichte Weite haben.
-
BrennO 1998 § 92 (Law)
Wenn das Gefälle zum Ablauf des Branntweins in die Hauptsammelgefäße nicht vorhanden ist, dürfen Hilfssammelgefäße nebst Pumpe in das Branntweinrohr eingeschaltet werden. Die Hilfssammelgefäße müssen ...
-
BrennO 1998 § 94 (Law)
(1) Wenn mehrere Hauptsammelgefäße (§ 72 Abs. 2) aufgestellt sind, ist die Verbindung der Gefäße untereinander und die Zuleitung des Branntweins so einzurichten, daß erst ein Gefäß befüllt wird und de...
-
BrennO 1998 § 104 (Law)
Der Brennereibesitzer hat die Meßuhr auf seine Kosten in ordnungsmäßigem Zustand zu erhalten. Er hat vom Bundesmonopolamt näher zu bezeichnende Ersatzteile anzuschaffen und bereitzuhalten.
-
BrennO 1998 § 105 (Law)
Die Meßuhr sowie beglaubigte ausgebesserte Teile und beglaubigte Ersatzteile sind dem Brennereibesitzer unter amtlichem Verschluß zu übersenden. Der Brennereibesitzer hat den Empfang dem Aufsichtsober...
-
BrennO 1998 § 109 (Law)
...bis 108 zur Sicherung der Monopolbelange nicht genügend erscheinen; b) im Einvernehmen mit dem Bundesmonopolamt in einzelnen...