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BGB § 1006 Eigentumsvermutung für Besitzer (Law)
(1) Zugunsten des Besitzers einer beweglichen Sache wird vermutet, dass er Eigentümer der Sache sei. Dies gilt jedoch nicht einem früheren Besitzer gegenüber, dem die Sache gestohlen worden, verloren ...
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BGB § 1008 Miteigentum nach Bruchteilen (Law)
...§§ 1009 bis 1011.
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BGB § 1009 Belastung zugunsten eines Miteigentümers (Law)
(1) Die gemeinschaftliche Sache kann auch zugunsten eines Miteigentümers belastet werden. (2) Die Belastung eines gemeinschaftlichen Grundstücks zugunsten des jeweiligen Eigentümers eines an...
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BGB § 1010 Sondernachfolger eines Miteigentümers (Law)
...§§ 755, 756 bestimmten Ansprüche können gegen den Sondernachfolger eines Miteigentümers nur geltend gemacht werden, wenn sie im Grundbuch eingetragen sind.
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BGB § 1018 Gesetzlicher Inhalt der Grunddienstbarkeit (Law)
Ein Grundstück kann zugunsten des jeweiligen Eigentümers eines anderen Grundstücks in der Weise belastet werden, dass dieser das Grundstück in einzelnen Beziehungen benutzen darf oder dass auf dem Gru...
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BGB § 1022 Anlagen auf baulichen Anlagen (Law)
Besteht die Grunddienstbarkeit in dem Recht, auf einer baulichen Anlage des belasteten Grundstücks eine bauliche Anlage zu halten, so hat, wenn nicht ein anderes bestimmt ist, der Eigentümer des belas...
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BGB § 1026 Teilung des dienenden Grundstücks (Law)
Wird das belastete Grundstück geteilt, so werden, wenn die Ausübung der Grunddienstbarkeit auf einen bestimmten Teil des belasteten Grundstücks beschränkt ist, die Teile, welche außerhalb des Bereichs...
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BGB § 1029 Besitzschutz des Rechtsbesitzers (Law)
Wird der Besitzer eines Grundstücks in der Ausübung einer für den Eigentümer im Grundbuch eingetragenen Grunddienstbarkeit gestört, so finden die für den Besitzschutz geltenden Vorschriften entspreche...
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BGB § 1048 Nießbrauch an Grundstück mit Inventar (Law)
(1) Ist ein Grundstück samt Inventar Gegenstand des Nießbrauchs, so kann der Nießbraucher über die einzelnen Stücke des Inventars innerhalb der Grenzen einer ordnungsmäßigen Wirtschaft verfügen. Er ha...
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BGB § 1052 Gerichtliche Verwaltung mangels Sicherheitsleistung (Law)
(1) Ist der Nießbraucher zur Sicherheitsleistung rechtskräftig verurteilt, so kann der Eigentümer statt der Sicherheitsleistung verlangen, dass die Ausübung des Nießbrauchs für Rechnung des Nießbrauch...
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BGB § 1065 Beeinträchtigung des Nießbrauchsrechts (Law)
Wird das Recht des Nießbrauchers beeinträchtigt, so finden auf die Ansprüche des Nießbrauchers die für die Ansprüche aus dem Eigentum geltenden Vorschriften entsprechende Anwendung.
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BGB § 1072 Beendigung des Nießbrauchs (Law)
...§§ 1063, 1064 auch dann ein, wenn das dem Nießbrauch unterliegende Recht nicht ein Recht an einer beweglichen Sache ist.
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BGB § 1073 Nießbrauch an einer Leibrente (Law)
Dem Nießbraucher einer Leibrente, eines Auszugs oder eines ähnlichen Rechts gebühren die einzelnen Leistungen, die auf Grund des Rechts gefordert werden können.
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BGB § 1075 Wirkung der Leistung (Law)
(1) Mit der Leistung des Schuldners an den Nießbraucher erwirbt der Gläubiger den geleisteten Gegenstand und der Nießbraucher den Nießbrauch an dem Gegenstand. (2) Werden verbrauchbare Sache...
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BGB § 1076 Nießbrauch an verzinslicher Forderung (Law)
...§§ 1077 bis 1079.
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BGB § 1095 Belastung eines Bruchteils (Law)
Ein Bruchteil eines Grundstücks kann mit dem Vorkaufsrecht nur belastet werden, wenn er in dem Anteil eines Miteigentümers besteht.
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BGB § 1096 Erstreckung auf Zubehör (Law)
Das Vorkaufsrecht kann auf das Zubehör erstreckt werden, das mit dem Grundstück verkauft wird. Im Zweifel ist anzunehmen, dass sich das Vorkaufsrecht auf dieses Zubehör erstrecken soll.
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BGB § 1106 Belastung eines Bruchteils (Law)
Ein Bruchteil eines Grundstücks kann mit einer Reallast nur belastet werden, wenn er in dem Anteil eines Miteigentümers besteht.
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BGB § 1112 Ausschluss unbekannter Berechtigter (Law)
Ist der Berechtigte unbekannt, so finden auf die Ausschließung seines Rechts die Vorschriften des § 1104 entsprechende Anwendung.
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BGB § 1113 Gesetzlicher Inhalt der Hypothek (Law)
(1) Ein Grundstück kann in der Weise belastet werden, dass an denjenigen, zu dessen Gunsten die Belastung erfolgt, eine bestimmte Geldsumme zur Befriedigung wegen einer ihm zustehenden Forderung aus d...