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SchKiSpVDBest 1 § 1 (Law)
(1) Zur Sicherung einer abwechslungsreichen, nahrhaften, gesunden und dem Geschmack der Kinder entsprechenden
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SchKiSpVDBest 1 Anlage 1 (Law)
Schüler der Kl. 1 - 6 Schüler der Kl. 7 - 12 u.
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SchKiSpVDBest 1 Eingangsformel (Law)
...16. Oktober 1975 über die Schüler- und Kinderspeisung (GBl. I Nr. 44 S. 713) wird im Einvernehmen mit den Leitern der zuständigen zentralen Staatsorgane folgendes bestimmt:
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SchKiSpVDBest 1 § 2 (Law)
(1) Die Abgabepreise für warme Hauptmahlzeiten der Schüler- und Kinderspeisung sind wie
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SchKiSpVDBest 1 § 3 (Law)
(1) Sofern die Schülerspeisung noch nicht in voller Höhe des Bedarfs bereitgestellt werden kann, entscheidet
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SchKiSpVDBest 1 § 4 (Law)
(1) Bei der Planung der Kapazitäten für die Betriebe und Einrichtungen der Schüler- und Kinderspeisung
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SchKiSpVDBest 1 § 5 (Law)
(1) Die für die Schüler- und Kinderspeisung erforderlichen Warenfonds sind in die Warenfondspläne der
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SchKiSpVDBest 1 § 6 (Law)
(1) Die in den Verantwortungsbereichen Volksbildung und Berufsbildung bestehenden Einrichtungen der Schüler
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SchKiSpVDBest 1 § 7 (Law)
(1) Die Aufgaben auf dem Gebiet der Schüler- und Kinderspeisung sind als in sich geschlossener Komplex
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SchKiSpVDBest 1 § 8 (Law)
(1) Die Räte der Bezirke können den wirtschaftsleitenden Organen des sozialistischen Einzelhandels
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SchKiSpVDBest 1 § 9 (Law)
(1) Zur Organisation und Durchführung der Trinkmilchversorgung haben die Betriebe des volkseigenen Einzelhandels
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SchKiSpVDBest 1 § 10 (Law)
(1) Bei den Räten der Bezirke und Kreise üben Aktive für die Schüler- und Kinderspeisung eine beratende
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SchKiSpVDBest 1 § 11 (Law)
(1) Die Bereitstellung von Haushaltsmitteln zur Sicherung der Schüler- und Kinderspeisung
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SchKiSpVDBest 1 § 12 (Law)
Die Berichterstattung über die Schüler- und Kinderspeisung erfolgt für die Kennziffern der Schüler- und Kinderspeisung durch die Betriebe und Einrichtungen der Schüler- und Kinderspeisung entsprechend...
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SchKiSpVDBest 1 § 13 (Law)
(1) Diese Durchführungsbestimmung tritt am 1. Januar 1976 in Kraft.
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SchKiSpVDBest 1 Schlußformel (Law)
Der Minister für Handel und Versorgung
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SchKiSpVDBest 1 Anlage 2 (Law)
Anrichteweise 1
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SchKiSpVDBest 1 Anlage 3 (Law)
Grundsätze 1.
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SchKiSpVDBest 1 Anlage 4 (Law)
Als Fondsträger ist das Volkseigene Kontor Handelstechnik (VEKH) *1)
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SchKiSpVDBest 1 Anlage 5 (Law)
...110 20 501 - 1.000 ...
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SchKiSpVDBest 1 Anlage 6 (Law)
WE WE I WE/ WE WE I Portion *1)