-
HGB § 234 (Law)
...1) Auf die Kündigung der Gesellschaft durch einen der Gesellschafter oder durch einen Gläubiger des stillen Gesellschafters finden die Vorschriften der §§ 132, 134 und 135 entsprechende Anwendung. Die...
-
ZPO § 234 Wiedereinsetzungsfrist (Law)
...1) Die Wiedereinsetzung muss innerhalb einer zweiwöchigen Frist beantragt werden. Die Frist beträgt einen Monat, wenn die Partei verhindert ist, die Frist zur Begründung der Berufung, der Revision, de...
-
BEG § 234 (Law)
...lb der Antragsfrist des § 189 Abs. 1 einen neuen Antrag auf Entschädigung stellen. (2) Wiederkehrende Leistungen auf Grund dieses Gesetzes werden von Amts wegen neu festgesetzt. (3...
-
LAG § 234 Antrag (Law)
...1. Dezember 1971 oder ein Schaden nach dem Beweissicherungs- und Feststellungsgesetz erstmals nach dem 31. Dezember 1973 festgestellt wird, endet die Frist für den Antrag auf Hauptentschädigung frühes...
-
StGB § 234 Menschenraub (Law)
...1) Wer sich einer anderen Person mit Gewalt, durch Drohung mit einem empfindlichen Übel oder durch List bemächtigt, um sie in hilfloser Lage auszusetzen oder dem Dienst in einer militärischen oder mil...
-
ÜblG 1 § 15 (Law)
(1) Der Bund trägt die Kosten der Rückführung von Deutschen aus dem Ausland und aus den unter fremder Verwaltung stehenden deutschen Gebietsteilen und die Kosten der Durchführung der Verordnung über d...
-
BesVNG 1 § 15 (Law)
...11 bis 14 dieses Abschnitts ergebenden Versorgungsbezüge hinter den bisherigen Versorgungsbezügen zurück, wird den Versorgungsempfängern ein Ausgleichsbetrag in Höhe dieses Unterschieds gewährt. Erhöh...
-
SprengV 1 § 15 (Law)
...1 sowie § 18 Absatz 1 Nummer 2, Absatz 2 Satz 1 Nummer 1 und Absatz 7 sind nicht anzuwenden auf explosionsgefährliche Stoffe, die 1. zur Ausf...
-
InsO § 234 Niederlegung des Plans (Law)
Der Insolvenzplan ist mit seinen Anlagen und den eingegangenen Stellungnahmen in der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niederzulegen.
-
AktG § 234 Rückwirkung der Kapitalherabsetzung (Law)
...1) Im Jahresabschluß für das letzte vor der Beschlußfassung über die Kapitalherabsetzung abgelaufene Geschäftsjahr können das gezeichnete Kapital sowie die Kapital- und Gewinnrücklagen in der Höhe aus...
-
StPO § 234 Vertretung des abwesenden Angeklagten (Law)
Soweit die Hauptverhandlung ohne Anwesenheit des Angeklagten stattfinden kann, ist er befugt, sich durch einen Verteidiger mit schriftlicher Vertretungsvollmacht vertreten zu lassen.
-
BBauG § 234 Überleitungsvorschriften für das Vorkaufsrecht (Law)
...1 Satz 1 Nummer 2 weiter.
-
BGB § 234 Geeignete Wertpapiere (Law)
...1) Wertpapiere sind zur Sicherheitsleistung nur geeignet, wenn sie auf den Inhaber lauten, einen Kurswert haben und einer Gattung angehören, in der Mündelgeld angelegt werden darf. Den Inhaberpapieren...
-
BrennO 1998 (XXXX) §§ 234 bis 236 (weggefallen) (Law)
-
MitbestGWO 1 2002 § 15 Stimmabgabe (Law)
(1) Die Stimmzettel für die Abstimmung dürfen nur den Antrag und die Frage an die Abstimmungsberechtigten enthalten, ob sie für oder gegen den Antrag stimmen. Soll die Stimme für den Antrag abgegeben ...
-
BImSchV 1 2010 § 15 Wiederkehrende Überwachung (Law)
...1) Der Betreiber einer Feuerungsanlage für den Einsatz der in § 3 Absatz 1 Nummer 1 bis 8 und 13 genannten Brennstoffe mit einer Nennwärmeleistung von 4 Kilowatt oder mehr, ausgenommen Einzelraumfeuer...
-
SGB 1 § 15 Auskunft (Law)
(1) Die nach Landesrecht zuständigen Stellen, die Träger der gesetzlichen Krankenversicherung und der sozialen Pflegeversicherung sind verpflichtet, über alle sozialen Angelegenheiten nach diesem Gese...
-
BEGDV 1 § 15 Verteilung von anzurechnenden Leistungen (Law)
...10 BEG soll der anzurechnende Betrag derart verteilt werden, daß dem Hinterbliebenen mindestens die Hälfte des ihm gesetzlich zustehenden Mindestbetrages der Rente verbleibt.
-
ÜblG 1 § 5 (Law)
...1 Abs. 1 Ziff. 1) sind die Aufwendungen für Zweckbestimmungen, die in dem der Bundesregierung vom Rat der Alliierten Hohen Kommission zugeleiteten Haushalt für die Besatzungskosten und Auftragsausgabe...
-
BesVNG 1 § 5 (Law)
...1 erfaßten Ämtern übereinstimmen, auch wenn die Amtsbezeichnung abweicht.