-
AnzV 2006 Anlage 2a (zu § 5 Abs. 3 bis 5, § 5b AnzV) (Law)
...bis e positiv einschlägig ist, sind Angaben zum entsprechenden Verfahren zu machen und ggf. auf einem gesonderten Blatt auszuführen. Kopien der Urteile, Beschlüsse, Bescheide oder sonstiger Dokumente ...
-
AnzV 2006 Eingangsformel (Law)
...2006 (BGBl. I S. 2606) geändert worden ist, nach Anhörung der Spitzenverbände der Institute im Einvernehmen mit der Deutschen Bundesbank und - ...
-
AnzV 2006 § 3 (weggefallen) (Law)
-
AnzV 2006 § 16a Übergangsvorschrift (Law)
Unternehmen im Sinne des § 2 Absatz 1, für die das international von Aufsichtsbehörden anerkannte System zur Identifizierung von Rechtsträgern noch keine Vergabe einer Kennung ermöglicht, müssen die R...
-
AnzV 2006 § 17 Inkrafttreten, Außerkrafttreten (Law)
...2006 in Kraft.
-
AnzV 2006 § 1 Einreichungsverfahren (Law)
(1) Die Anzeigen und die Unterlagen, die nach dem Kreditwesengesetz zu erstatten oder vorzulegen sind und durch diese Verordnung näher bestimmt werden, sind vorbehaltlich abweichender Bestimmungen in ...
-
AnzV 2006 § 2 Rechtsträgerkennung (Law)
...bis 5 erfüllen.
-
AnzV 2006 § 5f Geschäftsleiter-Vertreter im Verhinderungsfall (Law)
...bis 5e gelten auch für die Bestellung und das Ausscheiden eines Geschäftsleiter-Vertreters, der im Fall der Verhinderung eines Geschäftsleiters dessen Funktion ausüben soll.
-
AnzV 2006 § 10 Anzeigen nach § 24 Abs. 2 des Kreditwesengesetzes (Vereinigung von Instituten) (Law)
Die Absicht von Instituten, sich zu vereinigen, ist von den beteiligten Instituten nach § 24 Abs. 2 des Kreditwesengesetzes anzuzeigen, sobald auf Grund der geführten Verhandlungen anzunehmen ist, das...
-
AnzV 2006 Anlage 2 (zu § 5 AnzV) (Law)
(Fundstelle: BGBl. I 2016, 2804 — 2805) PVVA ...
-
AnzV 2006 Anlage 6 (zu § 11 Abs. 1 AnzV) (Law)
(Fundstelle: BGBl. I 2016, 2817 — 2818) NT ...
-
AnzV 2006 Anlage 7 (zu § 11 Abs. 2 AnzV) (Law)
(Fundstelle: BGBl. I 2016, 2819 — 2820) BG ...
-
AnzV 2006 Anlage 1 (zu § 5 AnzV) (Law)
(Fundstelle: BGBl. I 2016, 2802 — 2803) PVG ...
-
AnzV 2006 § 9 Sammelanzeigen nach § 24 Abs. 1a Nr. 4 des Kreditwesengesetzes (Anzahl inländischer Zweigstellen) (Law)
(1) Die Anzeige der Anzahl inländischer Zweigstellen nach § 24 Abs. 1a Nr. 4 des Kreditwesengesetzes ist jährlich bis zum 31. Januar des Folgejahres nach dem Stand vom 31. Dezember des Vorjahres einzu...
-
AnzV 2006 § 13 Vorlage von Unterlagen nach § 26 des Kreditwesengesetzes (Jahresabschlüsse, Lage- und Prüfungsberichte) (Law)
Bei der Einreichung des festgestellten Jahresabschlusses ist der Tag der Feststellung anzugeben.
-
AnzV 2006 Anlage 5 (zu § 8 Abs. 1 und 2 AnzV) (Law)
(Fundstelle: BGBl. I 2016, 2814 — 2816) PB ...
-
AnzV 2006 § 5b Erklärung der nach § 24 Absatz 1 Nummer 1 und 15 des Kreditwesengesetzes anzuzeigenden Person (Law)
(1) Den Anzeigen der Absicht einer Bestellung oder Ermächtigung nach § 24 Absatz 1 Nummer 1 und den Anzeigen nach § 24 Absatz 1 Nummer 15 des Kreditwesengesetzes ist eine Erklärung der do...
-
AnzV 2006 § 4 Anzeigen nach § 24 Absatz 1 Nummer 17 und Absatz 1b Satz 2 des Kreditwesengesetzes (Law)
(1) Anzeigen nach § 24 Absatz 1 Nummer 17 und Absatz 1b Satz 2 des Kreditwesengesetzes müssen enthalten: 1. Angaben über die Höh...
-
AnzV 2006 § 5 Anzeigen nach § 24 Absatz 1 Nummer 1 und 15 des Kreditwesengesetzes (Bestellung von Personen) (Law)
...bis 5d beizufügenden Unterlagen und Erklärungen in aktualisierter Form erneut einzureichen. Die Bundesanstalt kann im Einzelfall darauf verzichten. (5) Mit Einreichung der nach den §§ 5a und...
-
AnzV 2006 § 5c Führungszeugnis der nach § 24 Absatz 1 Nummer 1 und 15 des Kreditwesengesetzes anzuzeigenden Person (Law)
(1) Die in den Anzeigen der Absicht einer Bestellung oder Ermächtigung nach § 24 Absatz 1 Nummer 1 und den Anzeigen nach § 24 Absatz 1 Nummer 15 des Kreditwesengesetzes genannten Personen haben bei de...