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LuftBODV 3 2009 § 1 Geltungsbereich (Law)
...Personen und Sachen.
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LuftBODV 3 2009 § 3 Ausrüstung für Flüge nach Instrumentenflugregeln über den Nordatlantik (Law)
(1) Flugzeuge müssen für Flüge nach Instrumentenflugregeln über den Nordatlantik zusätzlich
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LuftBODV 3 2009 Eingangsformel (Law)
Auf Grund des § 32 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1, Absatz 3 Satz 2 und 3 und Absatz 4 Nummer 1 des Luftverkehrsgesetzes
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LuftBODV 3 2009 Inhaltsübersicht (Law)
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LuftBODV 3 2009 § 9 Durchbruchstellen (Law)
(1) Wenn an einem Luftfahrzeug von außen aufbrechbare Rettungsöffnungen (Durchbruchstellen) gemäß den
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LuftBODV 3 2009 § 11 Sauerstoffversorgung (Law)
(1) Der erforderliche mitzuführende Sauerstoffvorrat richtet sich nach der Flughöhe, der Flugdauer in
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LuftBODV 3 2009 § 16 Notsender (Law)
(1) Für Flüge ins Ausland müssen ab dem 1.
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LuftBODV 3 2009 § 18 Flugdatenschreiberanlage (Law)
(1) Flugzeuge mit einer höchstzulässigen Startmasse von mehr als 27 000 Kilogramm, die am oder nach dem
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LuftBODV 3 2009 § 19 Bodenannäherungswarnanlage (Law)
Ab dem 1.
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LuftBODV 3 2009 § 20 Machzahlanzeige (Law)
...pressibilitätsgrenzwerte auf den vorgeschriebenen Fahrtmessern nicht angezeigt werden, müssen mit einer Machzahlanzeige ausgerüstet sein.
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LuftBODV 3 2009 § 27 Flugdatenschreiberanlage (Law)
(1) Hubschrauber mit einer höchstzulässigen Startmasse von mehr als 7 000 Kilogramm, die nach dem 1.
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LuftBODV 3 2009 § 28 Ausnahmegenehmigungen (Law)
(1) Das Luftfahrt-Bundesamt kann auf Antrag in begründeten Fällen befristet Ausnahmegenehmigungen von
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LuftBODV 3 2009 § 30 Schleppstarts (Law)
...pplung ausgerüstet sind, nur dann durch andere Luftfahrzeuge beim Start schleppen lassen, wenn sie mindestens fünf Schleppstarts innerhalb der letzten sechs Monate durchgeführt haben.
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LuftBODV 3 2009 § 31 Betriebsmindestbedingungen (Law)
(1) Ein Flug zu einem Landeplatz darf nicht fortgesetzt werden, wenn die zuletzt erhaltenen Wetterinformationen
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LuftBODV 3 2009 § 32 Ausweichflugplatz (Law)
(1) Auf die Festlegung eines Ausweichflugplatzes für einen Flug nach Instrumentenflugregeln
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LuftBODV 3 2009 § 8 Sonstige Ausrüstung (Law)
Flugzeuge und Hubschrauber sind im Übrigen immer wie folgt auszurüsten: 1.
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LuftBODV 3 2009 § 21 Bordseitige Kollisionsschutzanlage (Law)
...pricht, auszurüsten.
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LuftBODV 3 2009 § 33 Betriebsstoffvorräte - Flugzeuge (Law)
(1) Für einen Flug nach Instrumentenflugregeln ohne Planung eines Ausweichflugplatzes müssen die an Bord
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LuftBODV 3 2009 § 34 Betriebsstoffvorräte - Hubschrauber (Law)
(1) Für einen Flug nach Sichtflugregeln müssen die an Bord mitgeführten Betriebsstoffmengen den Flug
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LuftBODV 3 2009 § 35 Inkrafttreten, Außerkrafttreten (Law)
(1) Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft. (2)
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LuftBODV 3 2009 § 10 Navigations- und Sprechfunkausrüstung (Law)
...prechfunkausrüstung ausgestattet sein, die es ermöglicht, den Flug in Übereinstimmung mit den von der zuständigen Flugsicherungsorganisation festgelegten Regeln und Bedingungen und nach den Anweisunge...
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LuftBODV 3 2009 § 29 Herbeiführen simulierter Gefahrenzustände (Law)
Simulierte Gefahrenzustände und somit jedes absichtliche Abweichen vom Normalbetrieb eines Luftfahrzeuges dürfen nur dann herbeigeführt werden, wenn sich außer den Besatzungsmitgliedern weder Fluggast...
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LuftBODV 3 2009 § 17 Tonaufzeichnungsanlage für das Cockpit (Law)
(1) Flugzeuge mit einer höchstzulässigen Startmasse von mehr als 27 000 Kilogramm, die seit dem 1.
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LuftBODV 3 2009 § 26 Tonaufzeichnungsanlage für das Cockpit (Law)
(1) Hubschrauber mit einer höchstzulässigen Startmasse von mehr als 7 000 Kilogramm, die am oder nach
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LuftBODV 3 2009 § 2 Ausrüstung für Flüge nach Instrumentenflugregeln (Law)
(1) Motorgetriebene Luftfahrzeuge, die nach Instrumentenflugregeln geflogen werden, sind
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LuftBODV 3 2009 § 5 Ausrüstung für Flüge nach Sichtflugregeln (Law)
(1) Für Flüge nach Sichtflugregeln am Tage sind motorgetriebene Luftfahrzeuge wie folgt
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LuftBODV 3 2009 § 7 Ausrüstung von Segelflugzeugen für Wolkenflüge (Law)
Für Wolkenflüge sind Segelflugzeuge wie folgt auszurüsten: 1.
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LuftBODV 3 2009 § 6 Ausrüstung für kontrollierte Flüge nach Sichtflugregeln (Law)
festgelegten Lufträumen sind motorgetriebene Luftfahrzeuge zusätzlich zu der Ausrüstung nach § 5 Absatz 1
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LuftBODV 3 2009 § 12 Ausrüstung für Flüge über Land - Notausrüstung (Law)
...P – Aeronautical Information Publication) Landgebiete aus, in denen die Durchführung des Such- und Rettungsdienstes besonders schwierig oder nicht möglich ist, sind Luftfahrzeuge mit Signal- und Hilfs...
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LuftBODV 3 2009 § 13 Ausrüstung für Flüge über Wasser - Wasserflugzeuge (Law)
(1) Für Flüge über Wasser sind Wasserflugzeuge mit einer Ausrüstung, die zum Festmachen, Ankern und Manövrieren
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LuftBODV 3 2009 § 14 Ausrüstung für Flüge über Wasser - Landflugzeuge (Law)
(1) Wenn bei Flügen mit einmotorigen Landflugzeugen über Wasser die Entfernung von der nächsten Küste
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LuftBODV 3 2009 § 22 Ausrüstung für Flüge über Wasser - Notschwimmeranlage (Law)
entfalteten oder schnell entfaltbaren Notschwimmeranlage ausgerüstet sein: 1.
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LuftBODV 3 2009 § 23 Ausrüstung für Flüge über Wasser - Notausrüstung (Law)
(1) Hubschrauber dürfen für Flüge über Wasser nur betrieben werden, wenn für jede Person an Bord eine
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LuftBODV 3 2009 § 24 Ausrüstung für Flüge über Wasser - Notsender (Law)
Ab dem 1.
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LuftBODV 3 2009 § 25 Ausrüstung für Flüge über Land - Notsender (Law)
(1) Für Flüge ins Ausland müssen ab dem 1.
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LuftBODV 3 2009 § 4 Ausrüstung für Flüge in Lufträumen mit verringerter Höhenstaffelung (Law)
(1) Flugzeuge müssen für Flüge nach Instrumentenflugregeln in Lufträumen mit verringerter
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LuftBODV 3 2009 § 15 Ausrüstung für Flüge über Wasser - Alle Flugzeuge (Law)
(1) Für Flüge über Wasser, bei denen geeignete Flächen an Land zur Notlandung mehr als 93 Kilometer (