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BinSchStrO 2012 Anlage 8 Bezeichnung der Wasserstraße (Law)
...und von gefährlichen Stellen und Hindernissen im und am Fahrwasser werden nicht durchgehend gesetzt. Ein schwimmendes Schifffahrtszeichen wird e...
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BinSchStrO 2012 Anlage 3 Bezeichnung der Fahrzeuge (Law)
...3.13 Kleinfahrzeug Nummer 1 und 6: Unter Segel und gleichzeitig mit einer Antriebsmaschi...
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BinSchStrO 2012 § 16.02 Abmessungen der Fahrzeuge und Verbände, Fahrrinnentiefe und Abladetiefe (Law)
...3 km 360,70 bis UWe-km 1,38 (Eisenbahnbrücke in Bremen) mit Kleiner Weser in Bremen ...
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BinSchStrO 2012 § 25.02 Abmessungen der Fahrzeuge und Verbände, Fahrrinnentiefe und Abladetiefe (Law)
...3. Die Abmessungen, Fahrrinnentiefen und Abladetiefen nach Nummer 1 und 2 gelten nicht auf den Stich- und Altkanälen, Nebenarmen und sonstigen Nebenwasserstraßen der Hau...
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BinSchStrO 2012 § 24.02 Abmessungen der Fahrzeuge und Verbände, Tauchtiefe und Abladetiefe (Law)
...undlage von Tauchtiefen. Diese betragen – von MHW-km 0,00 bis MHW-km 32,02 und auf den Rheinsberg...
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BinSchStrO 2012 § 11.02 Abmessungen der Fahrzeuge und Verbände, Fahrrinnentiefe und -breite (Law)
...und bei einem Verband auf bis zu 190,00 m erhöht werden, wenn das Fahrzeug und der Verband mit einer aktiven Bugsteuereinrichtung – bei einem Verband an der Spitze des Verbandes – und einer Sprechverb...
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BinSchStrO 2012 § 26.02 Abmessungen der Fahrzeuge und Verbände, Fahrrinnentiefe und Abladetiefe (Law)
...und Westoder eine Länge von 82,00 m und eine Breite von 11,45 m nicht überschreiten. 2. Ein Verband darf auf den nachf...
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BinSchStrO 2012 § 12.02 Abmessungen der Fahrzeuge und Verbände, Fahrrinnentiefe und Abladetiefe (Law)
...und eine Breite von 11,45 m nicht überschreiten. Die Länge darf bei einem Fahrzeug auf bis zu 110,00 m und bei einem Verband auf bis zu 190,00 m erhöht werden, wenn das Fahrzeug oder der Verband mit e...
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BinSchStrO 2012 § 17.02 Abmessungen der Fahrzeuge und Verbände, Fahrrinnentiefe und Abladetiefe (Law)
...3,00 2,30 m und b) von km 573,00 bis km 585,86 3,20 m bei ...
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BinSchStrO 2012 § 22.02 Abmessungen der Fahrzeuge und Verbände, Fahrrinnentiefe und Abladetiefe (Law)
...und nicht mehr als 86,00 m und einer Breite von mehr als 8,25 m und nicht mehr als 9,60 m darf nur am Tag und bei guter Sicht und nur dann fahren, wenn es mit einer aktiven Bugsteuereinrichtung ausger...
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BinSchStrO 2012 § 23.02 Abmessungen der Fahrzeuge und Verbände, Tauchtiefe, Fahrrinnentiefe und Abladetiefe (Law)
...undlage von Tauchtiefen. Diese betragen – von km 2,73 bis km 3,20 und von km 3,40 bis km 6,10 jew...
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BinSchStrO 2012 § 1.16 Rettung und Hilfeleistung (Law)
...3. Nach einem Schiffsunfall hat jeder Beteiligte sich über die Unfallfolgen zu vergewissern und die Feststellung seiner Person, seines Fahrzeugs und der Art seiner Betei...
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BinSchStrO 2012 § 3.01 Begriffsbestimmungen und Anwendungen (Law)
...35°, und zwar 67°30’ von Achteraus nach jeder Seite und nur in diesem Bogen sichtbar ist; ...
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BinSchStrO 2012 § 6.28a Schleuseneinfahrt und -ausfahrt (Law)
...3 bestehen aus je einem roten und einem grünen Gleichtaktlicht nebeneinander und sind mit einem zusätzlichen Schild nach Anlage 7 Abschnitt II Nummer 3 mit dem Hinweis „Klein- und Sportfahrzeug“ geken...
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BinSchStrO 2012 § 7.08 Wache und Aufsicht (Law)
...3.2 Tabelle A ADN beladen ist und eine Bezeichnung nach § 3.14 führt oder das nach dem Entladen solcher Güter noch nicht frei von gefährlichen Gasen ist, muss sich ständig eine einsatzfähige Wache auf...
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BinSchStrO 2012 § 8.02 Geschleppte und schleppende Schubverbände (Law)
...und seine Breite auf der jeweiligen Wasserstraße die in den Kapiteln 10 bis 27 für Fahrzeuge genannten Höchstabmessungen nicht überschreiten und ein entsprechender Vermerk in der Fahrtauglichkeitsbesc...
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BinSchStrO 2012 § 10.26 Schutz der Kanäle und Anlagen (Law)
(keine besonderen Vorschriften)
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BinSchStrO 2012 § 11.17 Kennzeichnung der Brücken- und Wehrdurchfahrten (Law)
(keine besonderen Vorschriften)
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BinSchStrO 2012 § 12.17 Kennzeichnung der Brücken- und Wehrdurchfahrten (Law)
(keine besonderen Vorschriften)
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BinSchStrO 2012 § 12.19 Benutzung der Schleusen, Bootsschleusen und Bootsumsetzanlagen (Law)
...3. Ein Kleinfahrzeug, das von Hand ins Wasser gesetzt und herausgehoben werden kann, darf die Schiffsschleuse nicht benutzen. Ein solches Kleinfahrzeug muss an den Boots...