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BWO 1985 § 26 Zuständige Behörde, Form des Wahlscheines (Law)
Der Wahlschein wird nach dem Muster der Anlage 9 von der Gemeindebehörde erteilt, in deren Wählerverzeichnis der Wahlberechtigte eingetragen ist oder hätte eingetragen werden müssen.
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BWO 1985 Anlage 26 (zu § 28 Abs. 3 und § 45 Abs. 1) (Law)
(Inhalt: nicht darstellbares Stimmzettelmuster, Fundstelle: Anlageband zum BGBl. I Nr. 26 vom 26. April 2002, S. 43; ...
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BWO 1985 Anlage 5 (zu § 20 Abs. 1) (Law)
...5. Einen Wahlschein erhält auf Antrag 5.1 ein in das Wählerverzeichnis eingetragener Wahlberechtigter, ...
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BWO 1985 § 5 Tätigkeit der Wahlausschüsse (Law)
(1) Die Wahlausschüsse sind ohne Rücksicht auf die Zahl der erschienenen Beisitzer beschlussfähig. (2) Der Vorsitzende bestimmt Ort und Zeit der Sitzungen. Er lädt die Beisitzer zu den Sitzu...
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BWO 1985 Anlage 9 (zu § 26) (Law)
...ohnhaft in (Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Wohnort) I I ...........................................................
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BWO 1985 Anlage 2 (zu § 18 Abs. 5) (Law)
...ohnung (vollständige Wohnanschrift im Ausland): ....
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BWO 1985 Anlage 31 (zu § 75 Absatz 5) (Law)
...5.3) 2.5.3 Von den beanstandeten Wahlbriefen wurden durch Beschluss zurückgewies...
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BWO 1985 Anlage 18 (zu § 34 Abs. 5 Nr. 3 Buchstabe a) (Law)
...ohnung -) ........................................................................ als Bewerber im Kreiswahlvorschlag der vorbezeichne...
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BWO 1985 Anlage 15 (zu § 34 Abs. 5 Nr. 1 und 3 Buchstabe b) (Law)
...ohnung) Straße, Hausnummer: ................................................ Postleitzahl, Wohnort: .....................................
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BWO 1985 Anlage 16 (zu § 34 Abs. 5 Nr. 2 und § 39 Abs. 4 Nr. 2) (Law)
...ohnung) Straße, Hausnummer: ................................................ Postleitzahl, Wohnort: .....................................
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BWO 1985 Anlage 17 (zu § 34 Abs. 5 Nr. 3 Buchstabe a) (Law)
...5) .................................... ..................................................................... .............................