-
HGB § 233 (Law)
(1) Der stille Gesellschafter ist berechtigt, die abschriftliche Mitteilung des Jahresabschlusses zu verlangen und dessen Richtigkeit unter Einsicht der Bücher und Papiere zu prüfen. (2) Die...
-
ZPO § 233 Wiedereinsetzung in den vorigen Stand (Law)
War eine Partei ohne ihr Verschulden verhindert, eine Notfrist oder die Frist zur Begründung der Berufung, der Revision, der Nichtzulassungsbeschwerde oder der Rechtsbeschwerde oder die Frist des § 23...
-
LAG § 233 Ausgleichsleistungen ohne Rechtsanspruch (Law)
(1) Als Ausgleichsleistungen ohne Rechtsanspruch werden nach Maßgabe der verfügbaren Mittel gewährt 1. Eingliederungsdarlehen (§...
-
BEG § 233 (Law)
Für die Festsetzung der nach bisherigem Recht weitergehenden Ansprüche, die sich auf entschädigungsrechtliche Vorschriften mehrerer Länder gründen, sind zuständig, ...
-
BGB § 233 Wirkung der Hinterlegung (Law)
Mit der Hinterlegung erwirbt der Berechtigte ein Pfandrecht an dem hinterlegten Geld oder an den hinterlegten Wertpapieren und, wenn das Geld oder die Wertpapiere in das Eigentum des Fiskus oder der a...
-
ZustAOBeih IV. (Law)
Die nach dieser Anordnung zuständigen Stellen führen den im Rahmen der Aufgabenübertragung erforderlich werdenden Schriftwechsel mit den obersten Dienstbehörden (§ 49 des Beamtenversorgungsgesetzes un...
-
Grundgesetz Artikel 90 (Law)
Der Bund ist Eigentümer der bisherigen Reichsautobahnen und Reichsstraßen. Die Länder oder die nach Landesrecht zuständigen Selbstverwaltungskörperschaften verwalten die Bundesautobahnen und sonstige...
-
SGB 6 § 233 Nachversicherung (Law)
(1) Personen, die vor dem 1. Januar 1992 aus einer Beschäftigung ausgeschieden sind, in der sie nach dem jeweils geltenden, dem § 5 Abs. 1, § 6 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2, § 230 Abs. 1 Nr. 1 und 3 oder § 231...
-
SGB 5 § 233 Beitragspflichtige Einnahmen der Seeleute (Law)
(1) Für Seeleute gilt als beitragspflichtige Einnahme der Betrag, der nach dem Recht der gesetzlichen Unfallversicherung für die Beitragsberechnung maßgebend ist. (2) § 226 Abs. 1 Satz 1 Nr....
-
StPO § 233 Entbindung des Angeklagten von der Pflicht zum Erscheinen (Law)
(1) Der Angeklagte kann auf seinen Antrag von der Verpflichtung zum Erscheinen in der Hauptverhandlung entbunden werden, wenn nur Freiheitsstrafe bis zu sechs Monaten, Geldstrafe bis zu einhundertacht...
-
SVG § 90 (Law)
...ivater Schadensversicherungen, die auf Beiträgen der Soldaten oder anderen Angehörigen des Geschäftsbereichs des Bundesministeriums der Verteidigung beruhen; dies gilt nicht in den Fällen des § 86. ...
-
ZVG § 90 (Law)
(1) Durch den Zuschlag wird der Ersteher Eigentümer des Grundstücks, sofern nicht im Beschwerdewege der Beschluß rechtskräftig aufgehoben wird. (2) Mit dem Grundstück erwirbt er zugleich die...
-
BBauG § 233 Allgemeine Überleitungsvorschriften (Law)
(1) Verfahren nach diesem Gesetz, die vor dem Inkrafttreten einer Gesetzesänderung förmlich eingeleitet worden sind, werden nach den bisher geltenden Rechtsvorschriften abgeschlossen, soweit nachfolge...
-
AktG § 233 Gewinnausschüttung. Gläubigerschutz (Law)
(1) Gewinn darf nicht ausgeschüttet werden, bevor die gesetzliche Rücklage und die Kapitalrücklage zusammen zehn vom Hundert des Grundkapitals erreicht haben. Als Grundkapital gilt dabei der Nennbetra...
-
BrennO 1998 § 233 (Law)
Das Hauptzollamt kann für den Gebrauch der Geräte oder einzelner Geräte besondere Aufsichtsmaßnahmen anordnen, insbesondere Anmeldungen und Anschreibungen über Art und Zeit der Benutzung verlangen, au...
-
StGB § 233 Ausbeutung der Arbeitskraft (Law)
(1) Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer eine andere Person unter Ausnutzung ihrer persönlichen oder wirtschaftlichen Zwangslage oder ihrer Hilflo...
-
AuslSchuldAbkAG § 90 (Law)
(1) Der bei der Bank deutscher Länder bestehende Deutsche Ausschuß für internationale finanzielle Beziehungen nimmt die Aufgaben des Deutschen Ausschusses für St...
-
BLG § 90 (Law)
-
-
EStG § 90 Verfahren (Law)
(1) 1 Die zentrale Stelle ermittelt auf Grund der von ihr erhobenen oder der ihr übermittelten Daten, ob und in welcher Höhe ein Zulageanspruch besteht. ...
-
LuftVZO § 90 Erlaubnisbehörde (Law)
Die Erlaubnis zum Ausflug nach § 2 Abs. 6 des Luftverkehrsgesetzes wird von dem Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur oder einer anderen von ihm bestimmten Stelle erteilt.