Urteil vom Amtsgericht Aachen - 115 C 395/15

Tenor

Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 1.129,00 € nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz aus einem Betrag von 986,50 € seit dem 11.03.2015 und aus einem Betrag von 142,50 € seit dem 02.06.2015 zu zahlen sowie an die Klägerin außergerichtlich entstandene Rechtsanwaltskosten in Höhe von 169,50 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 15.09.2015 zu zahlen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Beklagte darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrags abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrags leistet.


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