Urteil vom Amtsgericht Bochum - 40 C 382/14

Tenor

Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 110,00 € nebst Zinsen in Höhe von 3 % seit dem 18.09.2012 zu zahlen.

Die Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Ohne Tatbestand gemäß § 313 a ZPO.


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