Urteil vom Amtsgericht Bonn - 101 C 231/20

Tenor

In dem Rechtsstreit

pp

hat das Amtsgericht Bonn im schriftlichen Verfahren mit einer Schriftsatzeinreichungsfrist bis zum 26.10.2021

für Recht erkannt:

Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 2.492,00 € nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 27.05.2020 zu zahlen;

Die Beklagte wird des Weiteren verurteilt, an die Klägerin wegen vorgerichtlichen Anwaltskosten einen Betrag in Höhe von 326,31 Euro brutto nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 17.09.2020 zu zahlen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% vorläufig vollstreckbar


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