Urteil vom Amtsgericht Bottrop - 12 C 44/24

Tenor

Der Beklagte wird verurteilt, die von ihm innegehaltene Wohnung in der M.-straße in E. im Erd- und Obergeschoss zu räumen und an die Kläger herauszugeben.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Beklagte.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte kann die Vollstreckung wegen des Räumungs- und Herausgabeanspruchs durch Sicherheitsleistung in Höhe von 2.940,00 € abwenden, wenn nicht die Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leisten. Im Übrigen kann der Beklagte die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des aufgrund des Urteils gegen ihn vollstreckbaren Betrags abwenden, wenn nicht die Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrags leisten.


Tatbestand

1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17

Entscheidungsgründe

18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39 40 41 42 43 44

Rechtsbehelfsbelehrung:

45 47 50 51 52 53 55

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