Urteil vom Amtsgericht Düsseldorf - 39 C 15279/04

Tenor

hat das Amtsgericht Düsseldorf

im vereinfachten Verfahren gemäß § 495 a ZPO

durch den Richter X

am 05.12.2005

für R e c h t erkannt:

Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 282,75 € nebst Zinsen in Höhe

von fünf Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem

26.5.2004, 6,00 € vorgerichtliche Mahnkosten sowie 29,25 € nicht anrechen-

bare Rechtsanwaltskosten zu zahlen.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Von den Kosten des Rechtsstreits hat die Klägerin 42 % und der Beklagte

58 % zu tragen.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.


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Zitiert von

Urteil vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 6 A 3029/04
15. November 2006
6 A 3029/04 15. November 2006

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