Urteil vom Amtsgericht Düsseldorf - 30 C 432/06

Tenor

hat das Amtsgericht Düsseldorf

im schriftlichen Verfahren am 8. Juni 2007

durch die Richterin am Amtsgericht X

für R e c h t erkannt:

Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt, an den Kläger 2.700,00 € nebst Zinsen in Höhe von 5 %-Punkten über Basiszins hieraus seit dem 5. November 2004 zu zahlen.

Auf die Widerklage wird der Kläger verurteilt, über die für die im Hause X in X gelegene 3 1/2 Zimmer-Wohnung im Erdgeschoss in der Zeit vom 1. Januar bis zum 30. November 2004 angefallenen Betriebskosten abzurechnen.

Auf die Hilfswiderklage wird der Kläger weiter verurteilt, an die Beklagten 714,870 € zu zahlen.

Im Übrigen werden Klage und Widerklage abgewiesen.

Von den Kosten des Rechtsstreits tragen die Beklagten 4/7, der Klä-ger 3/7.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar, für den Kläger jedoch nur gegen Sicherheitsleistung von 3.500,00 €.

Der Kläger kann die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung von 1.000,00 € abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in dieser Höhe leisten.

Die Beklagten können die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung von 1.200,00 € abwenden, wenn nicht der Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit in dieser Höhe leistet.


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