Urteil vom Amtsgericht Düsseldorf - 58 C 4015/14

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

              Die Kosten des Rechtsstreits hat die Klägerin zu tragen.

              Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Von der Darstellung des Tatbestandes wird gemäß §§ 313a Abs. 1 S. 1, 495a ZPO abgesehen.


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