Urteil vom Amtsgericht Düsseldorf - 12c C 145/18

Tenor

hat das Amtsgericht Düsseldorf im vereinfachten Verfahren gemäß § 495a ZPO ohne mündliche Verhandlung am 27.09.2018 durch den Richter I

für Recht erkannt:

Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger € 388,89 nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 05.02.2018 sowie außergerichtliche Rechtsanwaltsgebühren in Höhe von € 83,53 nebst  Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 05.02.2018 zu zahlen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.


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