Urteil vom Amtsgericht Düsseldorf - 10 C 46/23

Tenor

In dem Rechtsstreit

der C., vertr.d.d. Vorstand,

Klägerin,

Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte B.,

gegen

Herrn F.,

Beklagten,

Prozessbevollmächtigter: Herr Rechtsanwalt R.,

hat das Amtsgericht Düsseldorf

im schriftlichen Verfahren mit einer Schriftsatzeinreichungsfrist bis zum 11.12.2023

 durch den Richter am Amtsgericht X.

für Recht erkannt:

Die beklagte Partei wird verurteilt, an die Klägerin € 886,16 nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 01.06.2023, € 2,50 Mahnkosten sowie € 95,04 vorgerichtliche Rechtsverfolgungskosten zu bezahlen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt die beklagte Partei.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die beklagte Partei kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht vor der Vollstreckung die Klägerin Sicherheit leistet in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages.


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