Urteil vom Amtsgericht Essen - 59 Ls 35/18

Tenor

Der Angeklagte wird wegen versuchten gefährlichen Eingriffs in den Luftverkehr in zwei Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von zehn Monaten kostenpflichtig verurteilt.

Die Vollstreckung der Strafe wird zur Bewährung ausgesetzt.

Angewendete Vorschriften §§ 315 Abs. 1 Nr. 4, Abs. 2, 22, 23, 53 StGB.


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