Urteil vom Amtsgericht Gütersloh - 10 C 648/21

Tenor

Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 208,54 Euro nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 30.03.2021 zu zahlen.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Klägerin zu 2 % und die Beklagte zu 98 %.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Ohne Tatbestand (gemäß § 313a Abs. 1 ZPO).


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