Urteil vom Amtsgericht Heinsberg - 16 C 126/06

Tenor

Die Beklagten werden verurteilt, für die im Parterre links des Hauses S1 in S2 gelegene Wohnung einer Erhöhung der monatlichen Nettomiete von 346,41 € auf 405,00 € ab dem 1.8.2006 zuzustimmen.

Die weitergehende Klage sowie die Widerklage werden abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreites werden den Beklagten als Gesamtschuldner zu 85% und dem Kläger zu 15% auferlegt.

Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar.

Jede Partei darf die Zwangsvollstreckung aus diesem Urteil durch Leistung einer Sicherheit in Höhe von 12O % des gegen sie vollstreckbaren Betrages abwenden, falls nicht die vollstreckende Partei vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 12O % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.


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