Urteil vom Amtsgericht Köln - 123 C 188/06

Tenor

Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 561,60 Euro nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 16.10.2005, 6,00 Euro Mahnkosten und 29,25 Euro nicht anrechenbare vorgerichtliche Rechtsanwaltskosten zu zahlen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Beklagte.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.


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